Fußgängerzone Weißenburger Straße: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Symbolbild

Das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz den Eilantrag gegen die testweise Widmung der Weißenburger Straße als Fußgängerzone als unbegründet abgelehnt. Die einjährige Testphase kann daher weiterlaufen, die Fußgängerzone bleibt bestehen.

Das Gericht hat die Abwägungsentscheidung der Landeshauptstadt München nicht beanstandet und aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls für gerechtfertigt erachtet. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass es für die Stadt möglich sein muss, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Weißenburger Straße sowie für eine Entlastung vom Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung ein solches Pilotprojekt durchzuführen, um dessen dauerhafte Praktikabilität und Rechtmäßigkeit beurteilen zu können.