Fußtritte gegen Kopf – Haftbefehl wegen versuchten Totschlag gegen 19-Jährigen

München, 11.04.2017. Am Samstag, 01.04.2017, um kurz nach 05.00 Uhr, kam es auf dem Bahnsteig des U-Bahnhofes Theresienstraße zu einer Auseinandersetzung unter eritreischen Männern.

In der Nacht von Freitag, 31.03.3017, auf Samstag, 01.04.2017, befand sich der 24-jährige (spätere) Geschädigte mit zwei Landsmännern in einer Bar in München Maxvorstadt. Dort befand sich auch der 19-jährige (spätere) Tatverdächtige mit mehreren Begleitern.
Nachdem alle die Bar aufgrund Geschäftsschluss um 05.00 Uhr verlassen mussten, trafen die alkoholisierten Beteiligten am U-Bahnhof Theresienstraße wieder aufeinander.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam es aus der Gruppe des 24-Jährigen zu Beleidigungen und Tätlichkeiten gegenüber der Gruppe um den Tatverdächtigen. Im Zuge der weiteren Auseinandersetzung kam der Geschädigte letztlich zu Boden und der 19-Jährige trat mit stampfenden Bewegungen mit seinem Fuß mehrfach auf diesen ein, sodass dieser zunächst regungslos liegen blieb.

Beim Eintreffen der verständigten Polizeibeamten konnten nicht mehr alle beteiligten Personen angetroffen werden. Der Geschädigte begab sich selbst zum Arzt.

Der Vorfall war durch die Überwachungskameras des MVG aufgezeichnet worden. Nach Sichtung des Bildmaterials wertete die Staatsanwaltschaft München I den Sachverhalt als versuchtes Tötungsdelikt. Aus diesem Grund übernahm ab Donnerstag, 06.04.2017, die Mordkommission München die Ermittlungen.

Im Zuge der Ermittlungen konnte der zunächst nicht namentlich bekannte Geschädigte identifiziert und vernommen werden. Im Weiteren konnte der 19-jährige Eritreer ermittelt und an seiner Wohnadresse in der Münchner Ludwigsvorstadt am Freitag, 07.04.2017, vorläufig festgenommen werden.

Bei seiner Vernehmung durch Beamte der Mordkommission räumte er die Tat ein, bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der zuständige Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.

Die Ermittlungen zu weiteren Tatbeteiligten sowie die Art der Beteiligung dauern an.