Gaffer: GdP fordert drastisches Bußgeld und Fahrverbot

Symbolbild

Die Wegnahme des Handys bei „Gaffern“ die an den Einsatzstellen filmen, wie von anderer Seite gefordert, ist aus Sicht der GdP rechtlich bedenklich und nicht ausreichend. Vielmehr müssen die „Täter“ mit empfindlichen Sanktionen konfrontiert werden.

Wer im Bereich von Einsatz- und Unfallstellen von Polizei, Feuerwehr und  Rettungsdiensten filmt, muss mit einem drastischen Bußgeld in Verbindung mit einem empfindlichen Fahrverbot belegt werden.

Vor allem die Androhung eines Fahrverbotes ist sicherlich ein geeignetes Mittel, um Menschen, die sich durch ihr gedanken- und rücksichtsloses Verhalten am Leid von anderen ergötzen, Rettungsmaßnahmen behindern und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, zum Umdenken zu bringen.