Gasteig-Generalsanierung: Klarheit über die nächsten Schritte

Gasteig-Generalsanierung: Klarheit über die nächsten Schritte
© Architektur Henn / Visualisierungen MIR

Nach Rügen der beiden unterlegenen Architekturbüros hat die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, das Vergabeverfahren zur Gasteig-Generalsanierung nachgeprüft. Die Vergabekammer Südbayern ist zu der Entscheidung gekommen, dass einige der von den unterlegenen Architekturbüros monierten Punkte im Verfahren nicht stichhaltig sind. Gleichwohl ist sie in anderen Punkten den Rügen der unterlegenen Architekturbüros gefolgt und hat eine Rücksetzung des Vergabeverfahrens angeordnet.

„Wir sind überrascht, weil wir ein sehr großes Aufgebot an renommierten Experten und Preisrichtern in den Vergabeprozess integriert haben und jeder Schritt intensiv juristisch begleitet wurde. Durch den Beschluss haben wir nun Klarheit über die nächsten Schritte“, sagt Max Wagner, Geschäftsführer der Gasteig München GmbH. „Wir werden jetzt genau prüfen, unter welchen Kriterien aus den drei Gewinnern eine rechtssichere Entscheidung getroffen werden kann. Wir schauen nach vorne und werden weiter für ein offenes und transparentes Verfahren stehen.“

Im Mai 2018 hatte das Preisgericht zur Generalsanierung des Gasteig drei gleichwertige Sieger aus einem anonymisierten internationalen Architekturwettbewerb gekürt.

Der Münchner Stadtrat hat sich am 24. Oktober 2018 mit großer Mehrheit für das Architekturbüro Henn als Sieger der drei Architekturbüros entschieden und folgte damit der Empfehlung des Aufsichtsrats der Gasteig München GmbH sowie dem Rat eines Gremiums aus zahlreichen Experten und ranghohen Vertretern der Landeshauptstadt München.

Das Architekturbüro Henn konnte erfolgreich die zweite Bewertungsphase als Gewinner für sich entscheiden, für die die Anonymität der drei Siegerentwürfe aufgehoben wurde, um gemeinsam mit den gekürten Architekturbüros die weitere Planungen bedarfsorientiert auszuarbeiten.

Professor Volker Staab, Vorsitzender des Preisgerichts, erklärte damals: „Die zentrale Frage, mit der wir uns die letzten zwei Tage befasst haben, lautete: Wie können wir die Qualitäten des Gasteig bewahren und zugleich etwas völlig Neues wagen? Das Spektrum der eingereichten Entwürfe war extrem breit. Die Jury hat sich eindeutig für die drei prämierten Entwürfe ausgesprochen, jedoch erkannt, dass es kaum möglich ist, alle offenen Fragen in so kurzer Zeit zu klären. Ein Projekt mit einer solch hochkomplexen Aufgabenstellung und einem solchen Kostenvolumen erfordert einen seriösen Umgang. Deshalb ist es der richtige Weg, die drei Sieger an ihren Entwürfen weiterarbeiten zu lassen.“

Nachdem der Gewinner der zweiten Phase und damit des gesamten Wettbewerbs fest stand, entschieden sich die beiden unterlegenen Architekturbüros für den Weg der Rüge bei der Vergabekammer. Sie erwirkten nun eine erneute Durchführung der zweiten Stufe des Bewertungsverfahrens, in dem der endgültige Gewinner aus den drei Siegern des Wettbewerbs ermittelt werden soll.

Die Vergabekammer vertritt mit Beschlüssen vom 21. Januar 2019 die Auffassung, dass die Bewertungen im Verfahren nicht hinreichend ausführlich dokumentiert wurden. Die Kammer sagt auch, dass die Aufhebung der Anonymität der drei Siegerbüros in der zweiten Phase der Ausschreibung als Hypothek auf das folgende Verfahren der Überarbeitung und Bewertung abgestrahlt habe. Dabei seien die Bewertungskriterien zum Teil zu weit gefasst und müssen in einem neuen Verfahren enger gefasst werden.

„Wir gehen davon aus, dass wir in etwa vier Monaten den Prozess für die finale Entscheidung für ein Architekturbüro aus den drei Wettbewerbsgewinnern abgeschlossen haben werden. Das Großprojekt »Der neue Gasteig« sieht eine Fertigstellung bis Ende 2025 vor. Wir sind zuversichtlich, dass wir in den knapp sieben Jahren diese Verzögerung aufholen und den Zeitplan halten können“, so Gasteig-Chef Max Wagner.