Gaststättenerlaubnisse bleiben weiter gültig

Symbolbild

In der Landeshauptstadt werden keine Gaststättenerlaubnisse wegen Corona-bedingter Maßnahmen ihre Gültigkeit verlieren. Das ist mit einer Allgemeinverfügung des Kreisverwaltungsreferats sichergestellt, die heute in Kraft tritt. Dort ist klar geregelt, dass die Corona-bedingte Ausnahmesituation einen wichtigen Grund für eine Verlängerung der Erlöschensfrist gemäß Gaststättengesetz darstellt und diese Frist vorerst einheitlich bis 31. August 2022 verlängert wird.

Betreiber*innen von Gaststättenbetrieben müssen sich deshalb aktuell um nichts kümmern. Eigentlich würden gemäß Gaststättengesetz erteilte Gaststättenerlaubnisse erlöschen, wenn sie über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht beansprucht werden. Betroffen sind vor allem Diskotheken und Bars, die seit inzwischen einem Jahr aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht öffnen können. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist online abrufbar unter www.muenchen.de/corona.