Geflügelpest: Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen

Symbolbild

Die Stadt München weist erneut darauf hin, dass zum Schutz vor der Geflügelpest stadtweit eine Verpflichtung zur Aufstallung von Haus- und Nutzgeflügel besteht. Das gilt für sämtliche Geflügelhaltungen jeder Größe, also auch für private Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Die Aufstallung sollte tiergerecht mit ausreichend Platz und Scharrmöglichkeiten ausgestattet sein. Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben zur Aufstallung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Haltung von Geflügel muss tierseuchenrechtlich gemäß Viehverkehrsverordnung grundsätzlich angemeldet werden. Alle Geflügelhalter*innen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel beim Städtischen Veterinäramt anmelden.

Um die Ausdehnung der Geflügelpest in Bayern einzudämmen, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bayernweit tierseuchenrechtliche Maßnahmen angeordnet. So soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel vermieden und das Einschleppen der Geflügelpest durch Wildvögel in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien, etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Dazu hat die Landeshauptstadt am 2. Februar eine erste Allgemeinverfügung erlassen, die am 15. März um das Aufstallungsgebot erweitert worden ist.

Bei der derzeit in der Wildvogelpopulation festgestellten Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergehen kann. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden. Für wildlebende Wasservögel gilt weiterhin ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München. Funde toter Wasservögel können dem Städtischen Veterinäramt telefonisch unter 233-36313 gemeldet werden.

Die städtische Allgemeinverfügung, ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen für Geflügelhalter*innen und aktuelle Informationen zur Geflügelpest gibt es auf www.t1p.de/gefluegelpest-muenchen.