Genesenen-Status verkürzt

Genesenen-Status verkürzt

Künftig gelten als von COVID-19 genesen nur diejenigen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus.

Die Gültigkeitsdauer für den Genesenen-Nachweis wurde auf 90 Tage verkürzt. Das Robert Koch-Institut ist nach Prüfung neuer vorliegender Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion nun – angesichts der Omikron-Variante – einen herabgesetzten und zeitlich stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion haben als bei der Deltavariante.

Durch eine Auffrischimpfung drei Monate nach der Infektion kann aber ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante erzielt werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine solche Impfung.

3-Monatsfrist auch für 3G oder 2G

Der Genesenen-Nachweis ist wichtig zum Beispiel für die 3G-Vorgabe am Arbeitsplatz und im Fernverkehr, aber auch für die Regelungen der Länder für den Zugang beispielsweise in Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs oder zu Kultur- und Sportveranstaltungen.

Wer den Status als „Genesener“ hat, regelt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Diese wiederum verweist zur genauen Definition des Genesenen-Status auf die Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI). Da die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung bundesweit gilt, muss diese Definition nicht gesondert von den Ländern in ihre Regelungen übernommen werden.

Was tun, wenn der Genesenen-Status abgelaufen ist?

Wenn der Genesenen-Status nach drei Monaten abgelaufen ist, braucht man nur eine einzelne Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten. Und zwar gilt man in diesem Fall – anders als sonst – bereits als „vollständig geimpft“ ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis. Ein vollständiger Impfschutz ist also schnell zu erreichen – und wichtig, um die Voraussetzungen für 2G oder 3G zu erfüllen.