Gerichtsurteil: DAV-Hallen dürfen gefördert werden

Foto: Thilo Brunner

Am Montag, 18. Dezember, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die DAV-Sektion Berlin für ihre Kletterhalle und für einen begrenzten Zeitraum eine unzulässige Sportförderung erhalten hat – in Form einer vergünstigten Miete für ein Grundstück. Nun muss die Sektion wahrscheinlich eine geringe Nachzahlung leisten, allerdings nur für den Zeitraum von Oktober 2011 bis Dezember 2012. Und auch nur, weil eine Anmeldung dieser Förderung durch das Land Berlin an die EU nicht rechtzeitig erfolgt ist. Im Dezember 2012 hat die EU-Kommission entschieden, dass die Förderung der DAV-Kletterhalle zulässig ist, und dieser Einschätzung folgt nun auch das Berliner Gericht. Unterm Strich sagt das Urteil vom Montag: Die Förderung von DAV-Kletterhallen ist zulässig und mit den Bedingungen des EU-Binnenmarktes vereinbar.

Wirtschaftlich und gemeinnützig tätig
Die Förderung der Stadt Berlin hätte bei der EU frühzeitiger angemeldet werden müssen – das ist der Kern des Berliner Urteils. Denn die Richter haben festgestellt, dass der DAV in seinen Kletterhallen nicht nur Vereinssport betreibt, sondern auch wirtschaftlich tätig ist. Neu ist das nicht, und ein grundsätzliches Problem ist es auch nicht: Vereine dürfen das in gewissem Umfang, ohne dass die Gemeinnützigkeit beschädigt wird. Steuerlich werden DAV-Anlagen genauso behandelt wie private Hallen. Die Überschüsse aus DAV-Anlagen werden zu 100 Prozent in Vereinszwecke reinvestiert.

Wie geht es jetzt weiter?
Für das DAV-Kletterzentrum Berlin ist die Angelegenheit nun endgültig geklärt: Sie muss wahrscheinlich eine geringe Nachzahlung leisten. Ab Dezember 2012 ist die günstige Grundstücksmiete eine zulässige und genehmigte Beihilfe. Das gilt ebenso für die Zukunft. Positiver Effekt für alle anderen DAV-Hallen: Bei zukünftigen Neubauten oder Erweiterungen sind öffentliche Förderungen nicht mehr anzeigepflichtig bei der EU. Insofern verschafft das Berliner Urteil dem DAV Rechtssicherheit und bestätigt die Förderfähigkeit seiner Kletteranlagen.

Die Landschaft der DAV-Kletterhallen
In Deutschland gibt es rund 450 Kletteranlagen. Gut 200 davon betreiben die Sektionen des DAV, der Rest ist in privater Hand. Die meisten DAV-Anlagen sind relativ klein und haben keine nennenswerte Gastronomie; es handelt sich beispielsweise um Kletterwände in Sporthallen, Klettertürme oder Boulderblöcke. Rund 20 DAV-Hallen weisen mehr als 2000 Quadratmeter Kletterfläche auf. Überall dort findet klassische Vereinsarbeit statt: Jugendkurse, Ausbildung, Ehrenamt sowie gemeinnützige Arbeit beispielsweise mit Schülerinnen und Schülern, Kindergartenkindern, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderungen.