Gesundheitsamt informiert positiv getestete Personen jetzt schriftlich

Gesundheitsamt informiert positiv getestete Personen jetzt schriftlich

Das Gesundheitsamt lässt Menschen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, ab sofort per Brief umfassende Informationen zukommen. Das Schreiben enthält wichtige Informationen für die positiv getestete Person (https://t1p.de/positiv-getestete-person) und für Ihre engen Kontaktpersonen (Kontaktpersonen 1. Grades) (https://t1p.de/Kontaktperson-erstenGrades). Die Infizierte Person (IP) wird außerdem gebeten, umgehend ihre engen Kontaktpersonen (KP1) im privaten als auch beruflichen Umfeld zu informieren sowie die Kontaktpersonenliste (https://t1p.de/Kontaktpersonenliste) mit Namen und Telefonnummer ihrer engen Kontaktpersonen auszufüllen und schnellstmöglich ans Gesundheitsamt zurückzusenden. Sofern die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen, sollen in Kürze diese Informationen auch per E-Mail sowie per SMS die Quarantäneverfügung übermittelt werden.

„Bitte führen Sie ein ,Kontaktpersonen-Tagebuch´, in das Sie alle engen Kontakte notieren. So müssen Sie im Falle einer Infektion nicht erst mühsam überlegen, mit wem Sie in den vergangenen Tagen Kontakt hatten, und können die Betroffenen schnell informieren und warnen, damit die Infektion nicht weiter verbreitet wird“, so Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek. Sie appelliert an die Münchnerinnen und Münchner: „Helfen Sie mit, die Weiterverbreitung von Corona zu stoppen. Wenn Sie einen Test gemacht haben, reduzieren Sie Ihre Kontakte bis zum Erhalt des Ergebnisses auf ein absolutes Minimum und halten Sie die AHA-Regeln ein (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske). Wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten haben, begeben Sie sich bitte umgehend in Isolation. Wenn Sie bereits zuvor Krankheitsanzeichen hatten, begeben Sie sich bitte umgehend, auch schon vor Erhalt des Testergebnisses, in Isolation. Bitte geben Sie bei einem Test alle Ihre Kontaktdaten an, damit Sie unverzüglich informiert werden können.“ Auch Labore werden gebeten, alle Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift vollständig an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. „Leider wird immer noch viel wertvolle Zeit vergeudet, da die Angaben unvollständig sind und erst mühevoll vom Gesundheitsamt recherchiert werden müssen“, so Gesundheitsreferentin Zurek. Sobald eine infizierte Person von ihrem positiven Testergebnis erfährt, muss sie sich gemäß Allgemeinverfügung (PDF, 171KB) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) unverzüglich in zehntägige Quarantäne begeben, gerechnet ab Testdatum.

Enge, infektionsrelevante Kontakte (KP1) werden schnellstmöglich vom Gesundheitsamt kontaktiert und müssen sich gemäß Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 14. Tags nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall in Quarantäne begeben. Als KP1 gilt nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI), wer länger als 15 Minuten näher als 1,5 Meter ohne Mundschutz Kontakt mit einer Infizierten Person hatte. Infizierte Personen und enge Kontaktpersonen (KP1) dürfen während der Zeit der Quarantäne bzw. Isolation die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer Terrasse oder einem Balkon ist alleine gestattet.

Das RGU ist als für das Stadtgebiet München zuständiges Gesundheitsamt unter anderem dafür verantwortlich, Infektionsketten zu unterbrechen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür ist vor allem eine möglichst schnelle Identifizierung, Information und Separierung von Infizierten und deren Kontaktpersonen erforderlich.
Mehr Informationen für infizierte Personen und Kontaktpersonen gibt es unter muenchen.de/corona.