Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann: Konzept für Corona-Hilfskrankenhäuser steht

Der Freistaat Bayern ist für den Fall einer massiven Zunahme stationär behandlungsbedürftiger Covid-19-Patienten durch Hilfskrankenhäuser in allen Landesteilen gewappnet. Darauf haben Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann heute hingewiesen.

Gesundheitsministerin Huml erläuterte: „Ein Hilfskrankenhaus soll zusätzliche stationäre Kapazitäten in bevölkerungsreichen Regionen, Regionen mit hoher Zahl Erkrankter oder regionaler Überlastung der Krankenhäuser erschließen. Es soll möglichst in örtlicher Nähe zu einem bestehenden Krankenhaus eingerichtet werden und wird dem jeweils nächstgelegenen Krankenhaus organisatorisch zugeordnet.“

Innenminister Herrmann betonte, dass die Kapazität eines Hilfskrankenhauses mindestens 90 Betten betragen soll. „Grundsätzlich hat die Einrichtung in einem festen Gebäude zu erfolgen, das über ausreichende Infrastruktur mit Strom, Kommunikation, Sanitäranlagen, geeignete Transportwege und eine möglichst hygienegerechte Raumbeschaffenheit verfügt“, erklärte Herrmann. Besonders geeignet sind dafür bestehende Reha-Kliniken und ähnliche Einrichtungen. Die Entscheidung, wo und wann welche Einrichtung in Betrieb genommen werden muss, trifft letztendlich der jeweilige Ärztliche Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) im Bereich jeder Integrierten Leitstelle in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium.

Ministerin Huml ergänzte: „Um eine Infektionsgefahr möglichst auszuschließen, müssen COVID-19-positiv Erkrankte, Verdachtsfälle und andere Patienten unbedingt voneinander getrennt sein. Das gilt auch für das Personal, das diese drei Patientengruppen betreut. Um zügig arbeitsfähig zu sein, sollen vor Ort bereits vorhandene und verfügbare Strukturen genutzt werden.“

Laut Herrmann ist das Konzept in enger Abstimmung mit den Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und dem THW entstanden: „Damit unterstützen wir die verantwortlichen FüGKs vor Ort, sofern die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausweitung der stationären Kapazitäten im Verlauf der COVID-19-Pandemie entstehen sollte.“