Gewalt gegen Polizeibeamte 2019 – Lage in München

Symbolbild

Versuchte und vollendete Fälle der Gewalt gegen Polizeibeamte werden statistisch
erhoben, wenn mindestens ein Polizeivollzugsbeamter in Ausübung seines Dienstes
geschädigt bzw. betroffen wurde.

Im Jahr 2019 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums München zu insgesamt 1.409
Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer
Steigerung von 5,7 %. Demnach setzt sich die steigende Tendenz aus den Vorjahren
(2018: 1.333, 2017: 1.189) leider weiter fort. Im Langzeitvergleich seit Beginn der
statistischen Erfassung im Jahr 2010 stiegen die Delikte im Bereich des Polizeipräsidiums
München um 118 Fälle (9,1 %) an.

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Rund 18% (2019: 17,7 %, 2018: 17,3 %) aller in Bayern gemeldeten Fälle von Gewalt
gegen Polizeibeamte finden im Bereich des Polizeipräsidiums München statt.

Bei den zu Grunde liegenden Delikten handelt es sich größtenteils um Fälle der
Beleidigung (37,1 %), des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (31,8 %) und des
Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte (19,2 %). In 111 Fällen (7,9 %) kam es zur
Körperverletzung, in weiteren 32 Fällen (2,3 %) kam es zur Bedrohung. Die restlichen 24
Fälle (1,7 %) beinhalten die Begehung sonstiger Straftaten gegen Polizeibeamte.
Insgesamt wurden 488 Polizeibeamte (459) im Rahmen ihrer Dienstausübung verletzt.

Wie bereits in den Vorjahren waren hier überwiegend Männer betroffen. Die Taten
ereigneten sich vor allem im Zusammenhang mit der Bewältigung von Aufgaben des
alltäglichen Wach- und Streifendienstes. Der Schwerpunkt derartiger Delikte ist an den
Wochenenden und in den Abendstunden festzustellen. Das Tragen der Body-Cam
entfaltet auf Grund der klaren Erkennbarkeit einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz der
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Übergriffen. Die nach außen erkennbare
Möglichkeit einer Videoaufzeichnung trägt zu einer höheren Hemmschwelle bei möglichen
Tätern vor gewalttätigen Übergriffen bei.

Über die Hälfte der insgesamt 1.277 Tatverdächtigen (60,2 %) standen bei der Tat unter
Alkoholeinfluss. Im Vorjahresvergleich (58,8 %) ist hier ein geringfügiger Anstieg zu
verzeichnen. Der Anteil an Tatverdächtigen, die bei Tatbegehung unter dem Einfluss von
Drogen standen, fällt mit 8,7 % weiterhin vergleichsweise niedrig aus.

Im Vergleich mit der Alkoholisierungsquote der Tatverdächtigen der Gesamtkriminalität
(15,1 %) sowie der Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität (36,2 %) lässt sich
erkennen, dass die Alkoholisierungsquote bei Tatverdächtigen, die Straftaten zum
Nachteil von Polizeibeamten begehen, deutlich höher ausfällt.