Gleisläufer mit Haftbefehl – Von den Gleisen in die Haftanstalt

Symbolbild

In die Justizvollzugsanstalt ging es für einen 57-jährigen Rumänen, nachdem er in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (30. September) im Gleisbereich am Münchner Ostbahnhof durch den Sicherheitsdienst aufgegriffen wurde. Bei der Überprüfung seiner Daten durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.

Gegen 1:30 Uhr lief der Wohnsitzlose im Gleisbereich am Münchner Ostbahnhof. Als der Triebfahrzeugführer einer S6 den Mann erkannte, bremste er und gab einen Warnpfiff ab, woraufhin der Rumäne aus dem Gleisbereich trat und die S-Bahn vorbeifuhr. Im Anschluss stieg der Mann erneut in den Gleisbereich und ging weiter seines Weges. Das Geschehen konnte durch eine am Bahnhof befindliche Streife der Deutsche Bahn Sicherheit beobachtet werden, die den Mann am Bahnsteig stellten und die Bundespolizei hinzuzogen. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I vorliegt. Da der Mann die geforderten 505 Euro nicht beibringen konnte, ging es für ihn in die Münchner Justizvollzugsanstalt. Hinzu kommt ein Bußgeldverfahren wegen dem Aufenthalt im Gleisbereich.