Großhadern: 46-jähriger Serbe würgt 45-jährige Lebensgefährtin – Haftbefehl wegen versuchten Mordes

Symbolbild
Am späten Abend des Sonntag, 12.02.2017, kam es nach derzeitigem Erkenntnisstand zu einem versuchten Mord in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in München-Großhadern.

Vorausgegangen war offenbar ein seit ca. 15.00 Uhr des gleichen Tages andauernder Beziehungsstreit zwischen einer 45-jährigen ungarischen Staatsangehörigen und deren 46-jährigen serbischen Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung. Dabei stand auch im Raum, dass die spätere Geschädigte ihren Lebensgefährten verlassen wollte.

Nachdem es nach derzeitigem Ermittlungsstand bereits während dieser Streitigkeiten zu Tätlichkeiten von Seiten des vermutlich alkoholisierten Tatverdächtigen kam, würgte er letztlich zunächst die Geschädigte mit den Händen bis zu deren kurzzeitiger Bewusstlosigkeit und drückte ihr, also diese wieder zu sich kam, ein Kissen auf ihr Gesicht, bis diese sich nicht mehr rührte. Anschließend verließ er die Wohnung und war zunächst flüchtig.

Die 45-Jährige verständigte, nachdem sie wieder zu sich kam, die Polizei und den Rettungsdienst.

Eine stationäre Behandlung bedurfte die Geschädigte nicht.

Aufgrund des geschilderten Tatablaufs sowie des festgestellten Verletzungsbildes wird die Tat durch die Staatsanwaltschaft München I als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

Die Mordkommission München übernahm in den frühen Morgenstunden die Sachbearbeitung.

Gegen 13.00 Uhr am Montag, 13.02.2017, konnte der Tatverdächtige, als er zu seiner Wohnung zurückkam, durch Zivilkräfte der Polizeiinspektion 41 (Laim) angetroffen und widerstandslos festgenommen werden.

Der zuständige Ermittlungsrichter bestätigte bei der Vorführung am Montag, 13.02.2017 den erlassenen Haftbefehl und der Tatverdächtige wurde noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim überstellt.

Der Tatverdächtige räumt zwar Streitigkeiten und auch Tätlichkeiten ein, bestreitet jedoch seine Lebensgefährtin gewürgt zu haben sowie alkoholisiert gewesen zu sein.

Die Ermittlungen dauern an.