Großprüfung des Münchner Zolls auf der Messe „electronica“

Foto: Zoll

Münchner Zöllner haben am 8. November 2018 im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung den Messeaufbau der „electronica“ hinsichtlich Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und der Zahlung des Mindestlohns überprüft. Auch die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bei ausländischen Arbeitskräften wurden kontrolliert.

Bereits kurz nach Beginn der Prüfung wurden zwei ukrainische Arbeitnehmer eines polnischen Messebauunternehmens ohne gültigen Aufenthaltstitel entdeckt. Des Weiteren haben die Zollbeamten auf dem Messestand eines asiatischen Ausstellerkonsortiums 15 Messebauarbeiter angetroffen. Dabei hat es sich schnell herausgestellt, dass acht Personen illegal tätig waren. „In den jeweiligen Visa war ausdrücklich die Erwerbstätigkeit untersagt“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Die Pässe wurden einbehalten und der zuständigen Ausländerbehörde beim Kreisverwaltungsreferat München, zwecks Eintragung eines Sperrvermerks zur Einreise nach Deutschland, übergeben. Gegen die Firmen hat der Münchner Zoll diverse Strafverfahren eingeleitet.