Halloween ist kein Freifahrtschein für Straftaten

Halloween ist kein Freifahrtschein für Straftaten

Am 31.10.2019, dem Vorabend von Allerheiligen, wird seit vielen Jahren Halloween gefeiert. Bei dem aus Amerika übernommenem Brauch ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und bitten die Anwohner um eine freiwillige Spende von Süßigkeiten. Das Motto „Trick or Treat“ frei übersetzt: „Süßigkeiten oder Streiche“ bietet jedoch keinen Freifahrtschein zur Begehung von Straftaten.

Auch harmlos erscheinende „Streiche“ wie Sachbeschädigungen, Diebstahl oder Bedrohung sind keine Kavaliersdelikte sondern Straftaten, die konsequent von der Polizei verfolgt werden. Zudem entstehen bei Vandalismus zivilrechtliche Ansprüche nach Schadenersatz. Ruhestörungen durch zu laute Feiern stellen zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.

Unser Appell lautet deshalb: Feiern: ja – Straftaten: nein!