Halloween ist kein Freifahrtschein für Straftaten

Halloween ist kein Freifahrtschein für Straftaten

Am Vorabend von Allerheiligen wird seit vielen Jahren Halloween gefeiert. Viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nutzen dies als willkommenen Anlass zum Feiern und „Partymachen“. Vielerorts finden in München entsprechende Veranstaltungen statt. Das aus den USA übernommene Motto „Trick or Treat“ – frei übersetzt: Leckereien oder Streiche – bietet jedoch keinen Freifahrtschein zur Begehung von Straftaten.

Denn gerade Sachbeschädigungen sind keine Streiche sondern Straftaten, die konsequent von der Polizei verfolgt werden. Auch das Auftreten als Clown hat Grenzen. Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, handelt strafbar. Hierunter kann auch Erschrecken fallen. Unser Appell lautet deshalb: Feiern: ja – Straftaten: nein!