Herrmann appelliert, die Einführung von Alkoholverboten im öffentlichen Raum zu prüfen

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Schutz vor Corona-Infektionen: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert, die Einführung von Alkoholverboten im öffentlichen Raum zu prüfen – Sorgfältige Abwägung zwischen Infektionsschutz und Freiheitsbedürfnis.

Bayerns Innenminister JoachimHerrmann hat heute die bayerischen Kommunen nochmals nachdrücklich aufgefordert, in ihrem Bereich den Erlass von Alkoholverboten im öffentlichen Raum zu prüfen. Dabei geht es nach Herrmanns Worten um eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Infektionsschutz und dem Freiheitsbedürfnis. „Sobald Alkohol im Spiel ist, halten sich zu viele leider nicht mehr an die weiterhin unbedingt notwendigen Corona-Schutzregeln“, argumentierte Herrmann. Das sei gerade bei dem derzeit schönen Wetter an beliebten Treffpunkten in den Innenstädten ein Problem. Hier komme es dann alkoholbedingt zu unvertretbaren Menschenansammlungen ohne Mindestabstände. „Wir müssen alles unternehmen, um das Coronavirus bestmöglich einzudämmen“, betonte der Innenminister und warnte: „Ein einzelner Infizierter kann beim ungezügelten Zusammensein im öffentlichen Raum eine Riesen-Infektionskette lostreten und damit unzählige Menschenleben gefährden.“ Herrmann appellierte an das Verständnis und die Vernunft der Bevölkerung: „Wenn sich alle an unsere Infektionsschutzmaßnahmen halten, brauchen wir keine Alkoholverbotszonen!“

Wie Herrmann erläuterte, hat das bayerische Innenministerium heute allen Kommunen spezielle Vollzugshinweise zu Alkoholverboten im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. „Denn Städte und Gemeinden sind für entsprechende Verbote zuständig und haben die beste Ortskenntnis“, so der Innenminister. Laut Herrmann beschreibt das Ministeriumsschreiben vor allem die Voraussetzungen, entsprechende Alkoholverbote anzuordnen. Das wäre für bestimmte öffentliche Flächen denkbar, auf denen es aufgrund von Alkoholeinfluss regelmäßig zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt. „Hier geht es uns hauptsächlich um alkoholbedingte Verstöße gegen unsere Infektionsschutzregeln“, stellte Herrmann klar. Für gemeindliche Grünanlagen kann der Alkoholkonsum zudem durch eine Benutzungssatzung untersagt werden.