Herrmann startet Pilotprojekt ‚Body-Cams‘ für Polizisten

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München, 02.11.2016. ‚Body-Cams‘ für mehr Schutz der Polizisten – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann startet Pilotprojekt in Augsburg, München und Rosenheim: Nur an gefährlichen Orten und bei kritischen Einsatzsituationen – Ein Jahr Erprobung unter wissenschaftlicher Begleitung.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei der Bayerischen Polizei ein Pilotprojekt zur Einführung von Body-Cams gestartet. „In Augsburg, München und Rosenheim werden unsere Polizistinnen und Polizisten testen, ob sie durch den Einsatz von Body-Cams weniger angegriffen oder beleidigt werden“, erklärte Herrmann heute in München. „Damit wollen wir diejenigen besser schützen, die tagtäglich für unsere Sicherheit ihren Kopf hinhalten.“ Aufgrund der deutlich erkennbaren Videoüberwachung erhofft sich Herrmann eine höhere Hemmschwelle Polizeibeamte anzugreifen. Entsprechende Erfahrungen in anderen Bundesländern wie Hessen, die Body-Cams testen, hätten dies bereits gezeigt. Wie der Minister deutlich machte, werden die Body-Cams ausschließlich an gefährlichen Orten und bei kritischen Einsatzsituationen eingesetzt, beispielsweise nachts auf den sogenannten ‚Feiermeilen‘. Sie zeichnen Bild und Ton auf.

Laut Herrmann ist das Body-Cam-Pilotprojekt auf ein Jahr ausgelegt. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation übernimmt die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei. „Es geht uns darum, die Vor- und Nachteile von Body-Cams in der täglichen Polizeipraxis detailliert zu prüfen“, so Herrmann. Während des Projekts sei beispielsweise vorgesehen, die teilnehmenden Beamten zu ihren Eindrücken zu befragen. Daneben wird auch die weitere Entwicklung der Gewaltvorfälle gegen Polizeibeamte eingehend analysiert. „Außerdem binden wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Personalvertretung eng in das Pilotprojekt mit ein“, ergänzte der Innenminister.

Nach Herrmanns Worten werden Body-Cams insbesondere nur dort eingesetzt, wo auch eine stationäre Videoüberwachung zulässig ist. Daher sei für das Pilotprojekt auch keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes notwendig. „Wir haben bei den teilnehmenden Polizeiinspektionen bestimmte Bereiche als ‚gefährliche Orte‘ ausgewiesen, an denen Angriffe auf Polizisten besonders häufig sind“, sagte dazu Herrmann. „Dort gestattet das Polizeiaufgabengesetz Bild- und Tonaufzeichnungen bereits zur Abwehr abstrakter Gefahren.“ Daneben bestehe natürlich jederzeit die Möglichkeit, bei konkreten Gefahrensituationen und zur Beweissicherung im Strafverfahren Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen.

Mit knapp 7.000 Fällen von verbaler und physischer Gewalt gegen Polizeibeamte gab es vergangenes Jahr laut Herrmann in Bayern einen neuen Höchststand seit Beginn der Erhebung der Lagebilder im Jahr 2010. Vor allem auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in größeren Städten an den Wochenenden in den Nachtstunden bestehe ein überproportionales Risiko von Gewaltvorfällen gegen Polizisten. Die Täter seien überwiegend männlich, zwischen 18 und 50 Jahre alt und alkoholisiert. „Wir haben deshalb für das Pilotprojekt in den drei Städten diejenigen Polizeiinspektionen ausgewählt, deren Beamte in der Vergangenheit besonders häufig Opfer von Gewalt wurden“, so der Minister. Es sind die Polizeiinspektionen Augsburg Mitte und Rosenheim sowie in München die Polizeiinspektionen 11 (Altstadt), 14 (Westend) und 21 (Au).