Herrmann zur neuen kombinierten Transit-und Abschiebungshafteinrichtung am Münchner Flughafen

Innenminister Herrmann

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur neuen kombinierten Transit-und Abschiebungshafteinrichtung am Münchner Flughafen: Wichtiger Baustein der bayerischen Asylpolitik mit Humanität und Ordnung.

Als wichtigen Baustein der bayerischen Asylpolitik mit Humanität und Ordnung hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die neue kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München bezeichnet. „Unter einem Dach befinden sich zwei räumlich klar voneinander getrennte Bereiche: Die Abschiebungs­hafteinrichtung mit 20 Plätzen und der Transitbereich mit 29 Plätzen.“

Die Haftanstalt ergänzt die bereits bestehenden bayerischen Abschiebungs­haftein­richtungen als wichtige Bausteine der bayerischen Asylpolitik, die sich an den Prinzipien Humanität und Ordnung orientiert. Herrmann: „Wer als indivi­duell politisch Verfolgter Schutz braucht, bekommt von uns Hilfe und Solidarität. Diejenigen aber, die kein Bleibe­recht in Deutschland haben, müssen unser Land auch wieder verlassen“. Der bayerische Innenminister bezeichnete die neue Abschiebungshafteinrichtung durch ihre un­mittel­­bare Lage am Flughafen München als wichtige Dreh­schei­be im System der bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen: „Abschiebungen sind unvermeidbar und zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich, wenn Ausreisepflichte nicht freiwillig unser Land verlassen.“ Dies sei leider oftmals Realität.

So wurden in Bayern im Jahr 2020 1.558 Personen und im Jahr 2021 (Stand: 30.11.2021) 1.825 Personen abgeschoben. Gleichzeitig seien 2020 7.998 ausreisepflichtige Personen freiwillig ausgereist, 2021 8.871 Personen (Stand: 30.11.2021). Zur Sicherung der Abschiebung stellt Bayern mit insgesamt 301 Plätzen nunmehr rund ein Drittel der aktuell bundesweit vorhandenen Abschiebungshaftplätze. „Die An­ordnung von Abschie­bungshaft vor der Abschiebung ist jedoch immer ultima ratio. Denn viele Ausreise­pflichtige ver­suchen sich der Abschiebung zu entziehen oder tauchen unmittelbar vor ihrer Abschie­bung sogar unter.“

Der Transitbereich in der neuen Einrichtung sei für die Durchführung des asylrechtlichen „Flughafenverfahrens“ unverzichtbar. „Hierbei führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise noch im Transitbereich durch – zum Beispiel wenn sich die Betreffenden nicht ausweisen können oder aus einem sicheren Her­kunfts­staat kommen“, erklärte der Minister.

Nach einer Bauzeit von rund einem Jahr hat das Landesamt für Asyl- und Rückführungen das Gebäude im November letzten Jahres übernommen und kurz vor Jahresende in Betrieb ge­nommen. Die Gesamtkosten für Grundstück und Gebäude betrugen rund 17 Millionen Euro. Die Ausstattung ist auf die besondere Situation der Menschen in Abschiebungshaft und Transit ausgerichtet: So steht beispielweise in der gesamten Einrichtung W-LAN zur Verfügung um die Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder Rechtsanwälten zu erleichtern.