Hochwasser: Bade- und Bootfahrverbot auf der Isar

Hochwasser

Das vom Referat für Klima- und Umweltschutz am 19. Juli erlassene Bade- und Bootfahrverbot für die Isar gilt weiter. Es ist somit weiterhin das Befahren der Isar und das Baden in der Isar im Stadtgebiet München von der südlichen Stadtgrenze nach der Großhesseloher Brücke bis zur Leinthalerbrücke im Norden ausnahmslos verboten.

Auch nach Absinken der Pegel unter Meldestufe 1 herrscht noch immer eine starke Strömung in der Isar, es können sich gefährliche Strudel und Wasserwalzen bilden, die Isar ist trüb und Treibgut unter der Wasseroberfläche nicht erkennbar. Es besteht weiterhin eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben, wenn Personen in der Isar baden oder die Isar mit Booten und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art befahren.

Über die aktuellen Wasserstände kann man sich beim Hochwassernachrichtendienst informieren unter www.hnd.bayern.de/pegel/isar.