Huml: „Notfallplan Corona-Pandemie“ für Krankenhäuser in Bayern erfolgreich angelaufen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml sieht die bayerischen Krankenhäuser auch für den Fall eines starken Anstiegs der Zahl der Corona-Patienten vorbereitet. Huml betonte am Sonntag in München: „Für die Verteilung der Patienten auf die Akutkrankenhäuser brauchen wir effiziente Strukturen. Um bei Bedarf schnell entscheiden zu können, gibt es seit vergangenem Freitag in allen 26 bayerischen Leitstellenbereichen Mediziner mit dem Titel ‚Ärztliche Leiter‘. Sie sollen Patientenströme in den Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral innerhalb der regionalen Krankenhausstrukturen steuern.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Funktion des ‚Ärztlichen Leiters Führungsgruppe Katastrophenschutz‘ (FüGK) wurde auf der Ebene der Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung geschaffen. Diese Leiter sind mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Sie werden zum Beispiel mit der übergeordneten Steuerung der Patientenströme betraut und bestimmen auch die Krankenhäuser, die vorrangig zur Versorgung von Corona-Patienten mit herangezogen werden.“

Huml verwies darauf, dass das bayerische Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Innenministerium eine sogenannte Allgemeinverfügung zu diesem Thema erlassen hat. Die Ministerin erläuterte: „Die Krankenhäuser werden darin verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zum Ausbau insbesondere der Intensivbehandlungsplätze mit Beatmungsmöglichkeit zu ergreifen.“

Huml betonte: „Für die Zeit der Krise gilt eine weitreichende Kooperationspflicht. Das heißt: Krankenhäuser, die zunächst nicht vorrangig mit der Behandlung von Corona-Fällen betraut werden, müssen die anderen Krankenhäuser mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entlasten. Dies betrifft in erster Linie die Übernahme von Patienten, kann aber auch in der Bereitstellung von Personal oder Ausstattung erfolgen.“

Die Ministerin unterstrich: „Nach den getroffenen Vorgaben sind zunächst sämtliche Behandlungen, die aus medizinischer Sicht Aufschub dulden, zurückzustellen. So sollen die Kapazitäten in den Kliniken für den zu erwartenden Patientenandrang kurzfristig erhöht werden.“
Grundsätzlich auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörden werden zusätzlich Covid-19-Koordinierungsgruppen der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen eingerichtet, in denen die Kooperation der Einrichtungen untereinander auf kurzen Entscheidungswegen und in enger Abstimmung mit niedergelassenen Ärzten, der Integrierten Leitstelle und dem Ärztlichen Leiter FüGK abgesprochen werden kann.

Huml ergänzte: „Um für den Fall einer massiven Zunahme stationär behandlungsbedürftiger Covid-19-Patienten gewappnet zu sein, erarbeiten das bayerische Gesundheitsministerium und das bayerische Innenministerium darüber hinaus ein Konzept zum temporären Aufbau sogenannter Not- oder Hilfskrankenhäuser. Derzeit werden mögliche Einrichtungsvarianten sowie die damit zusammenhängenden logistischen, personellen und organisatorischen Fragen geprüft. Konkrete Standortfestlegungen gibt es aber noch nicht.“