
Gesundheitsministerin und Innenminister: „Ärztliche Leiter“ erhalten erweiterte Befugnisse – Aufschiebbare Behandlungen müssen gegebenenfalls zurückgestellt werden
Bayern hat das System der Patientensteuerung in der stationären Versorgung auf die weiterhin steigenden Belegungszahlen in den Krankenhäusern ausgerichtet. Die entsprechende Anpassung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen wurde am Tag der Feststellung des erneuten Katastrophenfalls in Bayern am 9. Dezember veröffentlicht. Sie ist am heutigen Donnerstag (10. Dezember) in Kraft getreten. Darauf haben Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann am Donnerstag in München hingewiesen.
Huml betonte: „Es ist besorgniserregend, dass die Zahl der https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-733/), die heute in Kraft getreten ist.