Impfangebot für alle über 12 Jahre

Symbolbild

Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können künftig in Impfzentren oder beim Hausarzt eine Impfung gegen das Coronavirus bekommen. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sowie Bundesgesundheitsminister Spahn gemeinsam beschlossen. Eine Auffrischimpfung ab September soll zudem besonders gefährdete Gruppen schützen

Die Bundesländer werden künftig Impfungen für 12 bis 17-Jährige anbieten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Kinder und Jugendliche können damit in Impfzentren, bei den niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzten und als Angehörige von Beschäftigten auch durch Betriebsärzte geimpft werden. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich sowie eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten. 

„Wir haben genügend Impfstoff“

„Wir halten unser Versprechen: Jeder, der will, kann im Sommer geimpft werden. Wir haben genügend Impfstoff für alle Altersgruppen. Auch 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche, die sich nach ärztlicher Aufklärung für eine Impfung entscheiden, können sich und andere mit einer Impfung schützen“, so Bundesgesundheitsminister Spahn.

Für die Covid-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren sind bisher die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Kommission zugelassen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bezüglich des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung annehmen lassen, sowie für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht. Gleichwohl können alle Kinder ab 12 Jahren nach ärztlicher Aufklärung eine Impfung bekommen, wenn es expliziter Wunsch der Kinder oder Eltern ist.

Auffrischimpfung schützt gefährdete Gruppen

Außerdem hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, dass ab September 2021 in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten wird.

Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. Bisherige Studiendaten zeigen, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitieren. 

„Mit der Möglichkeit einer Auffrischimpfung im September wollen wir die besonders gefährdeten Gruppen im Herbst und Winter bestmöglich schützen. Denn für sie ist das Risiko eines nachlassenden Impfschutzes am größten“, sagte Bundesgesundheitsminister Spahn.