Infektionsschutzgesetz: „Notbremse 100“ bremst auch pandemiebekämpfende Maßnahmen und Urteile aus

„Notbremse 100“ bremst auch pandemiebekämpfende Maßnahmen und Urteile aus

Inselkammer: Der Entwurf ist enttäuschendund missachtet den Tenor bereits erfolgter Urteile

„Der vorliegende Entwurfhinsichtlich der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, über den bereits morgen im Bundeskabinett entschieden werden soll, ist enttäuschend“, erklärt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotelund Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „es ist zwar sinnvoll, einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen zu vermeiden, jedoch missachtet der Entwurf den Tenor bereits erfolgter Urteile und bremst auch pandemiebekämpfende Maßnahmen aus.

Rechtlich fragwürdig ist die Regelung zur Untersagung touristischer Übernachtungen, wenn am Wohnort des Gastes ein Inzidenzwert von 100 vorliegt.Dies bedeutet, dass das von zahlreichen Gerichten im Herbst kassierte Beherbergungsverbot wieder aufleben soll. Das sachgerechtere und mildere Mittel wäre es, die Anreise aus einem Risikogebiet von einer zuvor erfolgten Negativtestung abhängig zu machen“, erläutert Inselkammer, „es verwundert, dass hier nichts aus der Beherbergungsverbotsdebatte und den dazu ergangenen Gerichtsurteilen gelernt wurde.

Mit diesem Gesetz würden zudem die in Bayern angedachten Modellprojekte nicht umgesetzt werden können, die ja genau dazu dienen sollten, andere, aber ebenfalls sichere Wege aus der Pandemie zu erproben“, so Inselkammer. Auch für uns steht die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen immer an oberster Stelle. Uns geht es nicht um Öffnungen auf Kosten der Gesundheit oder um jeden Preis, doch wir wollen, dass verantwortbare Öffnungsschritte auch gegangen werden.Hierzu wären Modellregionen gerade jetzt der richtige Weg, so Inselkammer. Konzeptöffnungen sind keine Experimente, sondern schaffen mehr Sicherheit, da weitere geschützte Bereiche geschaffen werden, die dazu beitragen, Orte des Aufeinandertreffens zu entzerren. Ziel musses sein, ungeschützte Kontakte zu minimieren dies schafftman nicht mit einem undifferenzierten pauschalen Dauerlockdown“, so die Präsidentin des DEHOGA Bayern.

„Zudem ist es unbefriedigend, dass weiterhin eine ausschließliche Ausrichtung am Inzidenzwert vorgenommen wird“ bemängelt Inselkammer, „richtig und konsequent wäre es gewesen, nicht nur die „Notbremse“ aus den Beschlüssen vom 3. März heranzuziehen, sondern ebenso die getroffene Vereinbarung bei der Beurteilung der Infektionslage künftig das Impfen und Testen sowie weitere Faktoren mit zu berücksichtigen. “ Darüber hinaus vermisst die Branchedie Zielsetzung, dass mit dieser „Notbremse“ auch angestrebt wird, dieschon lange von Schließungen betroffenen Betriebe baldmöglichst wieder öffnen zu können. Inselkammer: „Im 6. Monat des 2.Lockdowns hat die Branche Anspruch darauf, dass alles dafür unternommen wird, dass wir wieder Gäste empfangen und bewirten dürfen. Mehr denn je steht die Politik in der Verpflichtung, ihre Hausaufgaben zu machen: Impfen, Impfen, Impfen und mit Testungen, Schutzund Hygienekonzepten Öffnungen zu erlauben.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig Maßnahmen mit bundesweit einheitlichen Standards zur Anwendung kommen, die in einem Landkreis ab einer SiebenTageInzidenz von 100 gelten. Wenn der Inzidenzwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen ab dem übernächsten Tag umfangreiche Maßnahmen zur Anwendung kommen. Dazu gehören verschärfte Kontaktregeln für Privathaushalte, nächtliche Ausgangssperren von 21.00 5.00 Uhr, sowie umfassende Untersagungen der Ausübung von Geschäftstätigkeiten und Schließungen. Für die Gastronomie und Hotellerie bedeutet dies, dass die Ausübung von Gastronomie jeder Art einschließlich Betriebskantinen untersagtist; zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken, wobei die Speisen und Getränke nicht vor Ort verzehrt werden dürfen. Zudem sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken untersagt, wenn am Ort der Übernachtungsstätte oder am Wohnort des Gastes die Inzidenz von 100 oder mehr erreichtwird. Wird der Inzidenzwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, so treten die Maßnahmen in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt am übernächsten Tag außer Kraft. Damit stellt der Gesetzentwurf klar, dass der Bund künftig alles regelt, was ab 100 gilt, die Länder was unter 100 gilt. Es liegt dann in der Verantwortung der Länder, Öffnungsschritte bei Erreichen eines Inzidenzwertes unter 100 zuerarbeiten“, betont Inselkammer, „dabei erwarten wir Gleichbehandlung mit allen anderen Branchen, in denen auch Kontakte stattfinden.