Informationen zu Einreise­beschränkungen und Quarantäne­bestimmungen in Deutschland

Informationen zu Einreise­beschränkungen und Quarantäne­bestimmungen in Deutschland

Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht auf das Coronavirus und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht.

Einreisebeschränkungen

Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Diese werden vom BMI erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.

Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
  • Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird

Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.

Digitale Einreiseanmeldung

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

Für Einreisende mit Voraufenthalten in Virusvariantengebieten besteht diese Pflicht immer. Bei Voraufenthalten in sonstigen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten bestehen bestimmte Ausnahmen. Insbesondere sind Personen ausgenommen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.

Weitere Informationen finden Reisende in einem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Testpflicht bei Einreise

Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggfs. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen.

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet (weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über einen Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen.

Die Listen der Hochinzidenzgebiete,Virusvariantengebiete und sonstigen Risikogebiete werden auf der Webseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.

Der Test darf in jedem Fall höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache  vorliegen. Einzelheiten zu den Anforderungen an den Test finden Reisende auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.

Für die Einreise aus Virusvariantengebiet bestehen grundsätzlich keine Ausnahmen. Transitreisende aus Hochinzidenzgebieten und sonstigen Risikogebieten sind unter bestimmten Umständen von der Anmelde-, Test- wie auch Quarantänepflicht ausgenommen. Hierzu gehört der Transit ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet vor Einreise nach Deutschland wie auch der Transit durch Deutschland auf schnellstem Weg z.B. mit einem bestätigten Weiterflug in einen Drittstaat.

Unabhängig vom Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

Weitere Informationen zur Testpflicht finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Quarantänevorschriften

In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Diese haben eigene Regelungen auf Grundlage einer Musterverordnung erlassen.

Da die neue Musterverordnung wesentliche Änderungen aufweist, bitten wir Sie, die in Ihrem Ziel-Bundesland geltenden Quarantäne-/Test-Regelungen vor Einreise besonders aufmerksam zu lesen; Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Ländergesundheitsministerien bzw. Senatsverwaltungen. Zu diesen neuen Regelungen siehe unten. 

Quarantäneregelung

Nach der neuen Musterverordnung gilt grundsätzlich:

Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage, müssen Einreisende

Weitere Informationen finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ausnahme: Durchreise (Transit)

Die Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nicht bei Transitaufenthalten. Sie sind in diesem Falle allerdings verpflichtet, Deutschland unmittelbar zu verlassen. Maßgeblich sind Regelungen der Bundesländer.

Ausnahme: negatives Testergebnis nach 5 Tagen

Die 10-tägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.

Regelungen in den Bundesländern

Unter den nachfolgenden Links finden Sie einschlägige Informationen zu den Quarantänevorschriften der Bundesländer:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin                                      

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen