Informationsveranstaltung: Patientenrechte – Ärztepflichten

München, 22. November 2016. Worüber muss mich mein Arzt aufklären? Was unterschreibe ich konkret im Behandlungsvertrag? Zu diesen und anderen Themen rund um Patientenrechte und Ärztepflichten informiert der Förderverein des Klinikums Neuperlach am Donnerstag, 1. Dezember 2016, ab 18 Uhr. Die Referentin Adelheid Schulte-Bocholt ist Patientenberaterin im Gesundheitsladen München e.V. Sie berichtet über wichtige inhaltliche Festlegungen des neuen Patientenrechtegesetzes und nimmt dabei schwerpunktmäßig Stellung zu Themen wie Behandlungsvertrag und Einwilligung sowie zur ärztlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflicht. Informationen zur Schweigepflicht runden den Vortrag ab.

Die Veranstaltung findet im Vortragssaal in der Eingangshalle des Klinikums, Oskar-Maria-Graf-Ring 51, statt. Beginn ist um 18.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei. Der Förderverein freut sich aber über Spenden. Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Bernd Landauer, Arzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Der stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins ist auch Patientenfürsprecher des Klinikums und daher mit der Materie ebenfalls bestens vertraut.

Beim Thema Behandlung stellen sich im Dialog zwischen Patient und Arzt wichtige rechtliche Fragen: So sollte die Entscheidung für eine Behandlung gemeinsam getroffen werden. Dies ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Therapie. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Information des Patienten über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Erst auf dieser Informationsgrundlage kann ein vertrauensvolles Miteinander zur Regel werden. Für den juristischen Laien ist es allerdings oftmals schwierig, die eigenen Rechte als Patient zu überblicken und im konkreten Fall auch tatsächlich durchzusetzen. Das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz schafft hier Transparenz, indem es erstmalig die entscheidenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung zusammenfassend regelt. Das Gesetz dient der Mündigkeit und dem Schutz der Patienten und stärkt ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten.

Informationsveranstaltung des Fördervereins Klinikum Neuperlach für Patienten und Interessierte am Donnerstag, 1. Dezember 2016, von 18.00 bis 19.30 Uhr im Klinikum Neuperlach, Vortragssaal in der Eingangshalle (Haus A)