Jugendlicher stürzt nach Schlag ins Gleis – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Jugendlicher stürzt nach Schlag ins Gleis - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Foto: Bundespolizei

Am Faschingssonntag (23. Februar 2020) soll ein 18-Jähriger am S-Bahnhaltepunkt Gernlinden einem 17-Jährigen derart wuchtig ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser ins Gleisbett fiel und bewusstlos liegen blieb. Der Tatverdächtige wurde am 4. März aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls von der Bundespolizei festgenommen.  Am Donnerstagnachmittag wurde vom Ermittlungsrichter Untersuchungshaft angeordnet.

Nachdem der Faschingsumzug in Gernlinden beendet war, gerieten gegen 17:30 Uhr am, von vielen Reisenden frequentierten S-Bahnhaltepunkt ein 18-Jähriger aus München und ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck zunächst verbal aneinander. Nach den Ermittlungen wird vorläufig davon ausgegangen, dass der Münchner dem 17-Jährigen so wuchtig ins Gesicht schlug, dass der Jugendliche rückwärts ins Gleisbett fiel und dort bewusstlos liegen blieb. Der 18-Jährige entfernte sich anschließend vom Tatort.

Eine 15-Jährige aus Eichenau erkannte die Notlage, sprang ins Gleis und hob den 17-Jährigen mit zwei weiteren Reisenden hoch zum Bahnsteig. Reisende führten umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen durch und setzten einen Notruf ab. Erst elf Minuten nach dem Gleissturz fuhr eine S-Bahn ein.

Der mit 2,3 Promille Alkoholisierte blutete aus dem Mund und war vorübergehend nicht ansprechbar. Rettungssanitäter brachten ihn in ein Krankenhaus. Dort wurden u.a. eine Schädelprellung, eine Verstauchung der Halswirbelsäule sowie ein lockerer Zahn diagnostiziert.

Umfangreiche Zeugenaussagen gegenüber den ermittelnden Beamten der Bundespolizei sowie eine, am Tattag aus anderen Gründen beim Tatverdächtigen durchgeführte, vorangegangene Personalienfeststellung durch Beamte der Polizeiinspektion Olching, führten zur Identifizierung des 18-Jährigen.

Am 4. März erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Münchner, der wenige Stunden später von der Bundespolizei vollstreckt wurde. Der 18-Jährige wurde in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Der Ermittlungsrichter ordnete einen Tag später Untersuchungshaft an.

Hinweis:

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein Aufenthalt im Gleisbereich stets lebensgefährlich ist! Es können jederzeit – auch außerplanmäßig – Züge durchfahren, die nicht angezeigt oder angesagt werden.

Um Züge oder S-Bahnen zu warnen, kann ein Arm in Richtung eines herannahenden Zuges „im Kreis geschwungen“ werden. Dies sollte an einer Stelle geschehen, an welcher es der Triebfahrzeugführer möglichst früh erkennen kann, z.B. an dem Bahnsteigende, an welchem der Zug in den Bahnhof einfährt.

Aber Vorsicht! Das „Kreissignal“, das gegeben wird, wenn ein Zug oder eine Rangierfahr sofort zum Halten gebracht werden muss, gilt nur im Notfall. Wer wissentlich ein falsches Notzeichen vortäuscht, macht sich strafbar.