Jugendstrafe: Verurteilung nach zurückliegendem Körperverletzungsdelikt

Symbolbild

Wie bereits berichtet, wurde am Samstag, 13.02.2021, gegen 18:30 Uhr, eine damals 14-jährige Schülerin aus München von einer Gruppe gleichaltriger Mädchen am U-Bahnhof Moosach körperlich angegriffen und erheblich verletzt.

Die Beweisaufnahme des Amtsgerichts München ergab, dass die 7-köpfige Gruppe (alle mit Wohnsitz in München) gemeinschaftlich auf ihr Opfer einschlug. Als Rädelsführerin agierte eine heute 16-jährige Haupttäterin, die mit einem Messer mehrere Male gezielt in den Oberschenkel und die Hand der Schülerin stach.

Die Schülerin erlitt erhebliche Schnittverletzungen, die in einem Münchener Krankenhaus stationär behandelt wurden.

Die Haupttäterin konnte noch im Bereich des Tatorts festgenommen werden. Die anderen Beteiligten, fünf heute 16-Jährige und eine 15-Jährige, wurden durch Vernehmungen von Zeugen und im Rahmen der Sofortfahndung identifiziert.

Das Messer wurde im Gleisbereich des U-Bahnhofes aufgefunden und als Tatmittel sichergestellt.

Im Februar 2022 erging gegen die aus der Untersuchungshaft vorgeführte Haupttäterin das Urteil einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Zwei weitere jugendliche Mittäterinnen wurden in gleicher Sache zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung, bzw. Freizeitarrest verurteilt.