Kabinett beschließt Reform des Mietspiegelrechts

Kabinett beschließt Reform des Mietspiegelrechts
Symbolbild

Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel, mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegten Regierungsentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Unser Vergleichsmietensystem ist das Aushängeschild des sozialen Mietrechts in Deutschland. Mietspiegel bilden den wichtigsten Bezugspunkt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie sind damit Fieberthermometer auf angespannten Wohnungsmärkten. Gemeinsam mit dem Bundesbauministerium haben wir Regelungsvorschläge vorgelegt, um dieses wichtige Instrument zu stärken. Wir wollen Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festlegen und die Wirkung anerkannter Mietspiegel sichern. Zugleich sollen klare Anreize für Kommunen geschaffen werden, qualifizierte und einfache Mietspiegel zu erstellen und fortzuschreiben.“
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer: „Für Vermieter ist langfristig nichts besser, als zufriedene Mieter. Dazu gehören faire und angemessene Mieten. Mit der Reform des Mietspiegelgesetzes schaffen wir Qualität, Rechtssicherheit und Transparenz. Davon profitieren am Ende alle.“

Mit der heute beschlossenen Reform werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode und aus dem Wohngipfel umgesetzt. Dort wurde vereinbart, eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel zu sichern. Ziel der Reform ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Auch einfache Mietspiegel sollen gestärkt werden. Gute Mietspiegel sollen in möglichst vielen Gemeinden zur Anwendung kommen.

Das Reformvorhaben umfasst zwei Entwürfe:

  • den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG) sowie
  • eine Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV).

Mit dem Mietspiegelreformgesetz stärken wir die Bedeutung der mit hohem Aufwand erstellten qualifizierten Mietspiegel und verbessern die Bedingungen für die Mietspiegelerstellung. Damit die für die Erstellung und Fortschreibung des Mietspiegels anfallenden Kosten möglichst gering bleiben, wird die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert. Qualifizierte Mietspiegel sind nach spätestens fünf Jahren neu zu erstellen. Mieter und Vermieter können zudem verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Auch das senkt die Erstellungskosten und erhöht gleichzeitig die Repräsentativität der Mietspiegelwerte. Zudem wird die Nutzung bereits vorhandener Datensätze für die Mietspiegelerstellung erleichtert.

Mit der Mietspiegelverordnung legen wir Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel fest. Zugleich wird klargestellt, welche Standards für einen qualifizierten Mietspiegel als ausreichend angesehen werden können. Entsprechen Mietspiegel diesen Anforderungen, wird vermutet, dass sie nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. Hierdurch wird ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit geschaffen. Für einfache Mietspiegel werden niedrigschwellige Anforderungen bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung festgelegt. Hierdurch sollen die Transparenz und Aussagekraft eines einfachen Mietspiegels verbessert werden. Mit dem Reformvorhaben soll ein Impuls für die Erstellung von qualifizierten und einfachen Mietspiegeln gesetzt werden.

Der Regierungsentwurf für ein Mietspiegelreformgesetz wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Die Mietspiegelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie soll zeitgleich mit dem Mietspiegelreformgesetz in Kraft treten.