Kabinettssitzung 29. Juni 2021: Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli – Weitere Erleichterungen ab 1. Juli

Corona-Regelungen

1. Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli / weitere Erleichterungen ab 1. Juli / bis zu 1.500 Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Tagungen und Kongressen unter freiem Himmel / auch bei weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 25 keine Maskenpflicht am Platz bei erweiterter Testpflicht / Gastronomische Angebote künftig bis 1 Uhr möglich

• Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 28. Juli 2021 (also um vier Wochen) verlängert. Ab dem 1. Juli 2021 (Donnerstag) gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
  • Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden.
  • Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
  • Aufgrund Bundesrechts entfällt zum 1. Juli 2021 die Bundesnotbremse (§ 28b IfSG). Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden (z. B. Kontaktbeschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen max. 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweiserfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur). Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektionsschutzmaßnahmen durch Allgemeinverfügung zu erlassen.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen. Die zuständigen Staatsministerien werden die geltenden Hygienerahmenkonzepte entsprechend anpassen.

  • Die Staatsregierung begrüßt den Vorschlag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, mit zielgerichteten Impfaktionen auch Studierende in Bayern in die Bayerische Impfstrategie einzubeziehen. Dies kann ein wesentlicher Baustein zu einem sicheren Präsenzbetrieb an den Universitäten und Hochschulen in Bayern im Wintersemester 2021/2022 sein. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden ein Konzept zu erarbeiten.

2. Sommerpass Bayern 2021 für Abschlussklassen / Freier Eintritt in staatliche Schlösser und Museen sowie kostenlose Mitfahrten bei Bayerischer Seenschifffahrt

Das vergangene Schuljahr war für Schülerinnen und Schüler eine besondere Herausforderung – insbesondere für Abschlussklassen. Als Zeichen der Anerkennung für den erfolgreichen Schulabschluss sollen alle diesjährigen Absolventinnen und Absolventen von Abschlussklassen vom 1. August bis 30. September 2021 freien Eintritt in die staatlichen Schlösser, Residenzen und Burgen, Museen und Sammlungen sowie kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH erhalten.

Den Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke soll hierfür ein „Sommerpass Bayern 2021“ durch die jeweilige Schule im Rahmen der Zeugnisübergabe ausgehändigt werden. Die Angebote können mit dem personalisierten Sommerpass 2021 in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis im vorgesehenen Zeitraum unbegrenzt genutzt werden. Im freien Eintritt in die Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung ist z. B. auch der Standardrundgang enthalten.

3. Mehr Sport für Kinder in Bayern / Freistaat übernimmt Jahresbeiträge für alle bayerischen Grundschüler im Schuljahr 2021/22 bei Neueintritt in einen Sportverein / Freistaat fördert „Seepferdchen“

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Kinder weniger Sport gemacht, viele sind aus dem Verein ausgetreten. Dem will Bayern mit aktiver Bewegungsförderung begegnen und die Rückkehr in den Sport für Kinder unabhängig von deren sozialen Verhältnissen unterstützen. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschüler des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein zu übernehmen. Zum ersten Schultag soll dafür jedes Grundschulkind einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 Euro ausgehändigt bekommen.

Darüber hinaus will die Staatsregierung das Frühschwimmerabzeichen fördern, das „Seepferdchen“. Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten die Vorschulkinder und Erstklässler des Schuljahres 2021/22 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Dadurch sollen die Corona-bedingt großflächig ausgefallenen Schwimmkurse kompensiert und die Schwimmfähigkeit der Kinder unterstützt werden.

Neben der aktiven Bewegungsförderung von Kindern während bzw. nach der Corona-Pandemie werden dadurch auch die bayerischen Sportvereine zukunftsgerichtet gestärkt. Sie erhalten die Möglichkeit, den Mitgliederschwund aufgrund der Corona-Pandemie nicht nur kurzfristig auszugleichen, sondern auch nachhaltig die Möglichkeit, vermehrt Kinder als Neumitglieder zu gewinnen. Der Freistaat setzt so ein kraftvolles, flächendeckend wirksames Zeichen für die Gesunderhaltung der Kinder und stärkt gleichzeitig die Vereinslandschaft in Bayern.

4. Bayern unterstützt Heilpädagogische Tagesstätten der Behindertenhilfe / Ausgleich für Corona-bedingte Einnahmeausfälle bei medizinisch-therapeutischen Leistungen

Die Corona-Pandemie stellt auch die über 200 Heilpädagogischen Tagesstätten der Behindertenhilfe in Bayern vor besondere Herausforderungen. Die Staatsregierung unterstützt daher die gemeinnützigen Einrichtungsträger bei Corona-bedingten Einnahmeausfällen aus dem Rahmenvertrag über die Behandlung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in interdisziplinär tätigen heilpädagogischen Fördereinrichtungen in Höhe von bis zu 60 % des bislang in der Corona-Pandemie entstandenen Defizits. Hierfür stehen insgesamt bis zu 4,8 Mio. Euro zur Verfügung.

Der multi- bzw. interdisziplinäre Versorgungsansatz aus heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen in den bayerischen Heilpädagogischen Tagesstätten der Behindertenhilfe ist bundesweit einzigartig. In keinem anderen Bundesland gibt es derart eng verzahnte und aufeinander abgestimmte Therapiemöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung. In der Corona-Pandemie sind den Heilpädagogischen Tagesstätten der Behindertenhilfe hohe Einnahmeausfälle im Bereich der medizinisch-therapeutischen Leistungen entstanden, die jetzt vom Freistaat abgefedert werden.

5. Staatsregierung startet 2. Stufe der Behördenverlagerungen Bayern 2030 / Ministerrat beschließt Verlagerungen für alle Regierungsbezirke mit rund 2.670 Arbeits- und 400 Studienplätzen

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sind ein wesentliches Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Die Verlagerung von Behörden aus den Ballungszentren in ländliche Regionen des Freistaats leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Sie entlastet Ballungsräume, schafft zukunftsfähige, sichere Arbeitsplätze an strukturschwächeren Standorten und bringt somit die Arbeit zu den Menschen. Die 1. Stufe der Behördenverlagerungen ist ein voller Erfolg, das Konzept der 2. Stufe Behördenverlagerungen Bayern 2030 setzt den eingeschlagenen Weg zielstrebig fort. Das bereits seit 2015 erfolgreich erprobte Personalrahmenkonzept soll auch für die 2. Stufe gelten. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine sozialverträgliche Gestaltung des Verlagerungsprozesses von größter Bedeutung. Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit – niemand wird gegen seinen Willen versetzt.

Die 2. Stufe der Behördenverlagerungen Bayern 2030 umfasst ein Verlagerungsvolumen von rund 2.670 Arbeits- und 400 Studienplätzen, überwiegend aus der Stadt bzw. dem Verdichtungsraum München. Der Ministerrat hat heute 14 Verlagerungsprojekte für alle Regierungsbezirke Bayerns beschlossen:

  • Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Kronach – rund 400 Studienplätze und knapp 70 Beschäftigte
  • Sicherheitsschwerpunkt mit Neugründung eines Logistikzentrums Polizei Bayern – Hof – rund 300 Beschäftigte
  • Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Teilverlagerung) – Bad Kissingen – rund 100 Beschäftigte
  • Bearbeitungsstelle des Finanzamts München – Schweinfurt – rund 300 Beschäftigte
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) – Ansbach – weitere Außensenate mit mindestens 35 Beschäftigten
  • Landesanwaltschaft Bayern – Ansbach – mindestens 5 Beschäftigte
  • Grundsteuerfinanzamt – Zwiesel und Viechtach – rund 300 Beschäftigte
  • Neugründung Verwaltungsgericht – Freyung – rund 50 Beschäftigte
  • Neugründung Außenstelle Bayern Tourismus Marketing GmbH – Waldkirchen – rund 10 Beschäftigte
  • Landesamt für Finanzen – Weiden – rund 300 Beschäftigte
  • Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Teilverlagerung) – Augsburg – rund 200 Beschäftigte
  • Regierung von Oberbayern (Teilverlagerung) – rund 1.000 Beschäftigte, davon rund 500 Beschäftigte in den Raum Ingolstadt und rund 500 Beschäftigte in den Raum Rosenheim

Zudem hat der Ministerrat heute beschlossen, dass die Eichtechnische Sonderprüfstelle des Landesamtes für Maß und Gewicht als Projekt der 1. Stufe der Behördenverlagerungen mit rund 10 Beschäftigten nach Grafenau verlagert wird.