Kaufhoffiliale: Stadt darf nicht auf Mietforderungen verzichten

In ihrer Stellungnahme teilte die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde der Stadt mit, dass ein Verzicht auf Mietforderungen einer Kommune gegenüber einem Unternehmen aus Gründen der Wettbewerbsneutralität nicht zulässig ist. Das gilt laut der Regierung von Oberbayern auch im konkreten Fall für die städtische Gesellschaft Stadtwerke München, die die Ladenflächen an Familie Zechbauer und diese wiederum an Galeria Kaufhof vermietet.

Um die Schließung der Kaufhoffiliale am Stachus doch noch abzuwenden, hatte Oberbürger- meister Dieter Reiter in diversen Gesprächen mit Vertretern von Galeria Kaufhof wie auch mit dem Hauptvermieter, der Familie Zechbauer, deutlich gemacht, dass die Stadt München bereit sei, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Er hatte sich deshalb an die Regierung von Oberbayern gewandt und diese um eine rechtliche Stellungnahme gebeten.

Dazu erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich bedauere sehr, dass uns als Stadt damit die Hände gebunden sind, auch wenn ich die Argumentation der Regierung nachvollziehen kann. Wir haben alles versucht und jede Möglichkeit der Hilfe ausgereizt. Gleichzeitig wurde mir aber im Verlauf der diversen Verhandlungsrunden klar, dass es selbst mit einem Mietverzicht der Stadt schwierig werden würde, die sehr unterschiedlichen Interessen der beiden Verhandlungspartner zusammenzubringen. Das wird nun mit der mitgeteilten Rechtsauffassung der Regierung sicher nicht leichter. Ich hoffe, dass es vielleicht ja doch noch einen Weg geben kann, um den Angestellten von Galeria Kaufhof eine gute Perspektive bieten zu können. Denn darum ging es mir, Menschen in schwierigen Zeiten möglichst in Arbeit zu halten und ihnen wenigstens Zeit zu verschaffen.“