Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Wegen erhöhter Brandgefahr sind Raketen und Böller verboten

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich.

Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise das Schloss Nymphenburg in München, die Kaiserburg in Nürnberg, die Burg Burghausen, den Bamberger Domplatz oder den Residenzplatz in Würzburg. In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, z.B. der Schlossplatz Dachau, die Zufahrtsstraße zur Befreiungshalle Kelheim (vom 31.12.2016, 18 Uhr bis 01.01.2017, 8 Uhr) oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg. Der Würzburger Residenzplatz ist ab 21 Uhr gesperrt und steht dann auch als Parkplatz nicht mehr zur Verfügung.

Die Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Alle Schlösser am 24., 25. und 31. Dezember sowie am Neujahrstag (1.1.) geschlossen – Winteröffnungszeiten an den übrigen Tagen

Alle Schlösser, Burgen und Residenzen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind am letzten und am ersten Tag des Jahres (31.12. und 1.1.) sowie an Weihnachten (24. und 25.12.) geschlossen.

An den übrigen Tagen sind die Schlösser zu den Winteröffnungszeiten geöffnet, in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr. Saisonal geöffnete Museen wie die Parkbauten in Linderhof, die Parkburgen in Nymphenburg oder das Künstlerhaus Gasteiger sind im Winterhalbjahr geschlossen. Weitere Infos zu den Winteröffnungszeiten