Kein Platz für Autoposer und Profilierungsfahrer in München

Große Kontrollaktion der Polizei und des Kreisverwaltungsreferats

An einem Strang ziehen die Landeshauptstadt München und das Polizeipräsidium München, wenn es um die Bekämpfung von unnötigem Fahrzeuglärm geht. In einer gemeinsamen Kontrollaktion am Freitag, 30.06.2017, stellten sie das unter Beweis. An mehreren Kontrollstellen in der Innenstadt, an der Leopoldstraße, Landsberger Straße, Ungererstraße und auch in Pasing kontrollierten circa 70 Einsatzkräfte knapp 200 Kraftfahrzeuge im Hinblick auf Lärm, Umweltschutz und Verkehrsdelikte. Im Fokus der Kontrollaktion standen dabei sogenannte „Poser“, welche mit ihren Fahrzeugen lautstark durch die Innenstadt „dröhnen“.

Sogenannte „Autoposer“ oder „Profilierungsfahrer“, bei welchem es sich meist um junge Männer handelt, begehen oft auch noch massive Geschwindigkeitsverstöße. Das Missachten von Geschwindigkeitsregelungen ist immer noch eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.

Die lärmenden Fahrzeuge fallen überwiegend durch unnötiges Aufheulen des Motors, Anfahren mit quietschenden Reifen oder kurzen Vollgas-Sprints an Lichtzeichenanlagen auf gut ausgebauten innerstädtischen Straßen auf.

Bürgerinnen und Bürger wandten sich in der Vergangenheit an Polizei und Stadt, da sie sich aufgrund der lautstarken Fahrmanöver in ihrer Ruhe teilweise massiv gestört fühlten.

Neben dem Wissen um Bürgerbeschwerden über solche Fahrzeugführer und deren Fahrmanövern ist die Polizei längst auf diesem Gebiet tätig. So mussten bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres circa 45 Verkehrsteilnehmer aufgrund unnötiger Lärmverursachung durch unnützes Hin- und Herfahren beanstandet werden. In diesem Jahr gab es einen Fall einer sogenannten „Teilnahme an einem nicht genehmigten Fahrzeugrennen“, letztes Jahr waren es 18.

Im Stadtgebiet und Landkreis München gibt es nach derzeitigen polizeilichen Erkenntnissen allerdings keine sesshafte und strukturierte Rennszene. Es handelt sich hierbei lediglich um Einzelpersonen, die sich spontan zu einem Wettbewerb hinreißen lassen.

Die Gefährlichkeit dieser Fahrweisen zeigte sich auch bereits an Vorfällen in anderen Städten Deutschlands, welche teilweise schwere Folgen für unbeteiligte Dritte zur Folge hatten.

Nicht zuletzt aus diesem Grund verabschiedete der Bundestag am 29.06.2017 den neuen Straftatbestand § 315 d StGB, der solche Fahrten in Zukunft als Straftatbestände und nicht nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgen lässt.

Bei der Kontrollaktion am 30.06.2017 mit insgesamt 70 Einsatzkräften des Polizeipräsidiums München und Mitarbeitern der kommunalen Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München wurden gleichzeitig an mehreren Kontrollstellen ganzheitliche Verkehrskontrollen durchgeführt. Schwerpunktmäßig standen hierbei illegale Veränderungen an Fahrzeugen, welche das Geräuschverhalten beeinflussen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und unnötiges Verursachen vom Lärm im Vordergrund. Hierzu setzte die Polizei zivile Fahrzeuge mit mobiler Videoüberwachung, Polizeibeamte in zivil, sowie Experten für Veränderungen/illegale technische Umbauten am Fahrzeug der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung ein.

Dies führte dazu, dass insgesamt fünf Fahrzeuge aufgrund technischer Veränderungen zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt und abgeschleppt werden mussten. Insgesamt mussten in der Nacht von Freitag auf Samstag auch 65 Geschwindigkeitsverstöße durch die Polizei beanstandet werden. Der Spitzenreiter wurde mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h bei erlaubten 50 km/h in der Landsberger Straße gemessen. Durch die kommunale Verkehrsüberwachung wurden circa 70 Geschwindigkeitsverstöße beanstandet. Der Spitzenreiter wurde hier mit einer Geschwindigkeit von 103 km/h auf der Bodenseestraße bei ebenfalls erlaubten 50 km/h gemessen.
Ein 51-jähriger deutscher Fahrzeugführer stellte seine „Zuneigung“ zu den polizeilichen Kontrollen besonders unter Beweis. Aufgrund von technischen Veränderungen musste sein Fahrzeug am frühen Abend bereits sichergestellt und abgeschleppt werden. Im weiteren Verlauf des Abends schlug er bei den gleichen Kontrollbeamten erneut auf und wurde prompt nochmals einer Kontrolle unterzogen. Dieses Mal jedoch mit seinem Motorrad. Der Grund für die erneute Anhaltung in diesem Fall war, dass sich seine weibliche Begleitung sitzend auf der Hinterradabdeckung befand und nicht wie vorgeschrieben, auf einem dafür vorgesehenen Sitz. Die Dame musste daraufhin ihren weiteren Heimweg zu Fuß antreten.

Durch das Polizeipräsidium München sind Wiederholungen der Kontrollaktion im Laufe des Jahres geplant. Ferner werden auch die Beamtinnen und Beamten im Rahmen des täglichen Streifendienstes, wie bislang schon geschehen, weiterhin ganzheitliche Kontrollen von Fahrzeugen und deren Lenkern durchführen.