Kein verkaufsoffener Sonntag am Stadtgründungsfest

Kein verkaufsoffener Sonntag am Stadtgründungsfest

München, 15.03.2017. Zum Stadtgründungsfest 2017 wird es aus rechtlichen Gründen keinen verkaufsoffenen Sonntag geben. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat „City Partner München e.V.“ mitgeteilt, dass es die vom Verein gewollte Sonntagsöffnung nicht in der beabsichtigten Form genehmigen kann. Gewünscht war ein verkaufsoffener Sonntag der Geschäfte innerhalb des Altstadtrings sowie vom Karlsplatz bis zum Hauptbahnhof am 18. Juni. Nach etlichen Sondierungsgesprächen seit Oktober 2016 wollte das KVR mit einem Kooperationsvorschlag die Sonntagsöffnung in einem räumlich kleineren Gebiet ermöglichen. Darauf ist „City Partner München e.V.“ allerdings nicht eingegangen. Dem KVR blieb deshalb als einzige Möglichkeit nur, den Antrag als Ganzes abzulehnen.

Zum Stadtgründungsfest 2015 wurde ein verkaufsoffener Sonntag für Waren aller Art genehmigt. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Verdi konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, dass die Besucher sonntags vorrangig zum Fest und nur in zweiter Linie zum Einkaufen gekommen waren. Das ist allerdings gemäß Ladenschlussgesetz Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung. Deshalb hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die städtische Verordnung zur Sonntagsöffnung am Stadtgründungsfest für ungültig erklärt. Das ist inzwischen entkräftet: Zum Stadtgründungsfest 2016 wurden von einem unabhängigen Meinungsforschungsinstitut Umfragen durchgeführt, die zu dem Ergebnis kamen, dass die Mehrzahl der Besucher das Stadtgründungsfest und nicht die Geschäfte besuchten.

In der mündlichen Verhandlung wurde außerdem der räumliche Umgriff thematisiert. Dieser wurde insbesondere von Verdi als zu umfangreich angesehen, weil die Verkaufsfläche zehnmal so groß war wie die Festfläche. Ein Gutachten des KVR unter Berücksichtigung der Rechtsprechung auch anderer oberster Gerichte verschiedener Bundesländer ergab, dass der von „City Partner München e.V.“ vorgesehene Umgriff der Verkaufsfläche in Anbetracht der Veranstaltungsfläche des Stadtgründungsfestes deutlich überdimensioniert wäre.

Die von „City Partner München e.V.“ als Gegenbeispiel angeführte Stadt Nürnberg hat ihre Ladenschlussverordnung geändert. Statt vier verkaufsoffener Sonntage, gibt es dort künftig nur noch zwei. Einmal für die Südstadt und einmal für die Altstadt. Die Lösung in Nürnberg wurde zwischen Handel, Gewerkschaft und Kirchen einvernehmlich verabredet.