Keine Förderung für Luftreiniger an Münchner Schulen

Keine Förderung für Luftreiniger an Münchner Schulen

Angesichts der Tatsache, dass die Stadt beim Freistaat keine Förderung für mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen beantragt, hat Kultusminister Professor Dr. Michael Piazolo gestern in seiner Pressekonferenz einen „deutlichen Appell“ an die Landeshauptstadt gerichtet, sie möge ihre Position überdenken.

Das Förderprogramm des Freistaats gilt jedoch ausschließlich für Schulen, in denen das Lüften der Räume nicht oder nicht ausreichend möglich ist. Das bedeutet, dass selbst der Freistaat Bayern den Einsatz von Luftreinigungsgeräten nur für die Klassenzimmer als sinnvoll erachtet, in denen ansonsten keine ausreichende Frischluftzufuhr möglich ist.

Die Unterrichtsräume an Münchner Schulen verfügen jedoch entweder über zu öffnende Fenster oder raumlufttechnische Anlagen mit einem größtmöglichen Anteil an Außenluftzufuhr, können dadurch ausreichend belüftet werden und entsprechen somit voll inhaltlich den Vorgaben des Rahmenhygieneplans des Freistaats Bayern. Die Landeshauptstadt München könnte somit das Förderprogramm des Freistaats überhaupt nicht in Anspruch nehmen.
Ferner sieht die Stadt den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten für Münchner Schulen und Kitas kritisch, da die Geräte keinen nachgewiesenen infektionspräventiven Nutzen haben, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und gegebenenfalls kontraproduktiv wirken, da sie bei mangelnder oder falscher Wartung sogar zu „Virenschleudern“ werden können. Gestützt wird diese Ansicht auch durch aktuelle Expertenmeinungen zahlreicher medizinischer Fachgesellschaften und Behörden wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (siehe Link unter https://www.krankenhaushygiene.de/), dem Umweltbundesamt (siehe unter https://t1p.de/umweltbundesamt-lufthygiene) und des European Centre for Disease Prevention and Control der EU (ECDC; https://t1p.de/ECDC). Die von Befürwortern des Einsatzes von Luftreinigungsgeräten oft zitierte Studie der Universität der Bundeswehr München (siehe Link unter https://t1p.de/studie-bundeswehr) kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass dezentrale Lüftungsgeräte das direkte Infektionsrisiko, das durch direktes Anhusten oder beim langen Unterhalten über kurze Distanz erfolgen kann, nicht verringern können.

Nach dem bayerischen Rahmenhygieneplan sind deshalb die AHAL-Regeln auch beim Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten weiterhin einzuhalten. Weder an der Pflicht zum Lüften noch an der Pflicht zur Maske würden die Geräte etwas ändern. Die beste Prävention ist und bleibt nach Einschätzung des Gesundheitsamts regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume.