Keine Quarantänepflicht für Teilnehmer der Fußball-EM: Corona-virus-Einreiseverordnung wird angepasst

„Die Fußball-Europameisterschaft ist ein sportliches Großereignis, für dessen Gelingen Deutschland seinen Teil leisten wird.“ Das Kabinett wird noch in dieser Woche Anpassungen der Coronavirus-Einreiseverordnung beschließen.

Dadurch werden für die Fußball-EM akkreditierte Personen von der Quarantänepflicht, auch nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet, ausgenommen.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Die Fußball-Europameisterschaft ist ein sportliches Großereignis, auf das die ganze Welt schaut und für dessen Gelingen Deutschland seinen Teil leisten wird. Wir haben gute Erfahrungen mit den Hygienemaßnahmen in der Fußball-Bundesliga, beim DFB-Pokal und in der Champions-League gemacht, übrigens auch in anderen Disziplinen. Wir entsenden unsere Olympioniken nach Tokio. Wir werden auch die Fußball-EM für die Teams so organisieren, dass wir dem Infektionsschutz gerecht werden.“

Von dieser Ausnahmeregel sind alle Personen erfasst, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert wurden Alle die dieser Personengruppe angehören werden von der Anmelde- und Absonderungspflicht sowie vom Beförderungsverbot aus Virusvarianten ge-bieten befreit, wobei ein strenges Schutz- und Hygienekonzept eingehalten werden muss, insbesondere eine tägliche Testung.

Die Ausnahmegelungen zur Anmelde- und Absonderungspflicht sind derzeit bis zum 28. Juli 2021 befristet.