Kinder nicht als Boten in die Apotheke schicken

30. Oktober 2014 – Eltern sollten ihre Kinder nicht als Boten in eine Apotheke schicken. Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben. Gegen den Botendienst spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich „harmlose“ rezeptfreie Medikamente können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich missbräuchlich verwendet. „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht ausrichten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten hat, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.

Ein anderer Aspekt ist das Missbrauchsrisiko von Medikamenten. Einzelne rezeptfreie Medikamente, z.B. gegen Husten oder Schlafstörungen, werden von einzelnen Jugendlichen teilweise in hoher Dosierung eingenommen, um Rauschzustände zu erzeugen. Im Internet kursieren entsprechende Anleitungen zum Missbrauch. Benkert: „Die Apotheker fragen bei der Abgabe mehrerer Packungen besonders Jugendliche nach dem Verwendungszweck. Da schwindeln Jugendliche mitunter und erzählen von ihren vielen kranken Geschwistern. Aber die Nachfrage des Apothekers ist keine Schikane, sondern trägt dazu bei, Missbrauch zu verhindern.“ Besteht der Verdacht auf Missbrauch, geben Apotheker keine Medikamente ab.

Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Medikamente nur unter großem Vorbehalt mit. Besser ist es, wenn Erwachsene die Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um den Botengang bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustür.