Am Freitag, 27.12.2024, von 05:30 Uhr bis 10:30 Uhr, führte die Münchner Verkehrspolizei im Bereich der Innenstadt eine Schwerpunktkontrollaktion durch, bei der insbesondere die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugen kontrolliert wurde. Eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, z.B. durch Überladung, beeinträchtigt die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen erheblich, da u.a. die Fahrzeugstabilität verringert, der Bremsweg verlängert und die Kippgefahr erhöht wird.
Im Rahmen der Kontrollaktion wurde das zulässige Gesamtgewicht von insgesamt 35 Fahrzeugen, hierunter überwiegend Lastkraftwagen, mithilfe einer mobilen Wiegeeinrichtung überprüft.
Bei 20 der kontrollierten Fahrzeuge wurde eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung festgestellt. In der Folge wurden 13 Fahrzeugführer mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 35 Euro verwarnt. Gegen 7 Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einer Geldbuße sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Ihnen wurde zudem die Weiterfahrt unterbunden.
Die höchste Überladung wurde bei einem Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg gemessen. Dessen tatsächliches Gewicht betrug 5680 kg, was einer Überladung von 2180 kg bzw. 62 % entspricht. Dem 28-jährigen Fahrer mit Wohnsitz im Landkreis Dachau droht nun ein Bußgeld in Höhe von 630 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister. Auch ihm wurde die Weiterfahrt unterbunden.
Die weitere Sachbearbeitung wird von der Münchner Verkehrspolizei durchgeführt.