KVB: Praxen nicht mit Impf-Anfragen überfluten

Symbolbild

Vor dem in der kommenden Woche anstehenden Impfstart in einigen Arztpraxen in Bayern appelliert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) an die Menschen im Freistaat, Ruhe zu bewahren und nicht die Praxen mit Nachfragen zu bestürmen. In den ersten Wochen wird nur eine sehr begrenzte Menge an Impfstoff verfügbar sein, den die Praxen angelehnt an die Prioritätsvorgaben des Bundes verimpfen werden. Es ist nicht notwendig, sich bei den Praxen zu melden. Diese werden von sich aus den Kontakt zu den betreffenden Patienten aufnehmen.

Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: „Wir bekommen derzeit von den Kolleginnen und Kollegen aus den Praxen die Rückmeldung, dass permanent Menschen anrufen, um Impftermine zu vereinbaren. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch hilfreich. In der momentanen Phase gehen die Ärztinnen und Ärzte auf ihre Patienten zu, um einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung zu vereinbaren. Zudem ist es wichtig, neben den Corona-Impfungen auch die Regelversorgung im Auge zu behalten. Deshalb sollten die Telefonleitungen der Praxen jetzt nicht mit Anfragen nach Impfterminen überflutet werden. Sobald Impfstoffdosen in ausreichender Menge verfügbar sind, wird jeder, der dies wünscht, eine Impfung bei seinem Haus- oder Facharzt erhalten können.“

In diesem Zusammenhang übte der Vorstand der KVB deutliche Kritik an den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Dienstag. Insbesondere die bereits wieder zurückgenommene Einführung eines „Ruhetages“ am Donnerstag, 1. April, hatte bei vielen Praxen für erhebliche Verunsicherung gesorgt. „Solche Beschlüsse sind absolut weltfremd. Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen haben Termine mit den Patienten vereinbart, die man jetzt nicht so einfach ausfallen lassen kann. Bereits im Frühjahr letzten Jahres hatten die Aussagen aus der Politik, man sollte unnötige Arztbesuche vermeiden, zu einem Einbruch der Behandlungszahlen geführt. Die Wiederholung einer solchen Entwicklung muss auf alle Fälle vermieden werden, die Regelversorgung darf trotz der Corona-Gefahr nicht vernachlässigt werden.“