Laim: Trickdiebstahl durch falschen Handwerker

Symbolbild

Am Freitag, 10.08.2018, klingelte ein bislang unbekannter Mann, gegen 15.30 Uhr, an der Wohnungstür einer 85-jährigen Münchnerin in der Nähe der Fürstenrieder Straße in Laim. Nachdem die Seniorin geöffnet hatte, sagte der Mann, dass sie 500 Euro Rückzahlung bekommen würde, da sie mit dem Strom so sparsam gewesen sei. Dabei zeigte er mehrere 50-Euro-Scheine vor und sagte ihr, dass sie das ganze Geld bekommen würde, wenn sie ihm im Gegenzug 50 Euro gibt.

Daraufhin holte die Münchnerin ihre Handtasche aus dem Wohnzimmer, entnahm die Geldbörse und steckte diese in die Seitentasche ihrer Haushaltsschürze.

Nun forderte der Mann die Münchnerin auf, in das Badezimmer zu gehen und dort zur Kontrolle die Wasserhähne der Dusche und vom Waschbecken aufzudrehen.

Der vermeintliche Handwerker ging vor der Dame in die Hocke, um ihr am Ablauf etwas zu zeigen. Plötzlich stand er auf, verließ das Badezimmer und rannte aus der Wohnung. Die 85-Jährige bemerkte kurz darauf, dass ihr Geldbeutel nicht mehr in ihrer Schürze war. Da die Tat der Polizei erst eine knappe Stunde später mitgeteilt wurde, wurde auf eine Fahndung verzichtet.

Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 40 Jahre alt, ca. 170 cm groß, normale Statur, leicht gebräunte Haut, braune, kurze Haare, nach hinten gekämmt; Drei-Tage-Bart, sprach Hochdeutsch; bekleidet mit einem grauen Pullover und einem Sakko.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall im Bereich Fürstenrieder Straße und Aindorfer Straße geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis: Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht. Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.