Landgericht München verurteilt zwei sogenannte „Falsche Polizeibeamte“ zu mehrjährigen Haftstrafen

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Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 11.02.2020 einen 29-Jährigen aus Hessen und eine 27-Jährige aus Nordrhein-Westfalen zu vier Jahren und vier Monaten sowie zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Den beiden Tätern konnte bei bundesweit sechs bzw. neun Fällen im Tatzeitraum zwischen Oktober 2018 und Februar 2019 eine aktive Tatbeteiligung bei Betrugstaten durch das Phänomen „Falsche Polizeibeamte“ nachgewiesen werden. Hierbei erlangte die organisierte Tätergruppierung, deren Callcenter von der Türkei aus europaweit operieren, unter anderem hochwertige Schmuckgegenstände und Bargeld in einem Gesamtwert von mehreren hunderttausend Euro.

Bei den Tatopfern handelte es sich in allen Fällen um Seniorinnen und Senioren im Alter zwischen 53 und 90 Jahren. Die Straftaten wurden von der Tätergruppierung in mindestens vier Bundesländern verübt. In zwei Fällen waren die Täter mit ihren Betrugstaten in München und in Nürnberg erfolgreich.

In München war, wie bereits berichtet, am 23. und 24.10.2018, eine 90-jährige Seniorin telefonisch durch falsche Polizeibeamte dahingehend instruiert und manipuliert worden, dass sie den als Abholer und als Kurierin agierenden Verurteilten Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren 10.000 Euro persönlich aushändigte. Bei einem Fall in Nürnberg übergab ein 79-jähriger Rentner auf telefonische Anweisung eine hochwertige Sammlung von Goldmünzen im Wert von mehreren tausend Euro an die Täter.

Das Urteil des Landgerichts München I wird durch das Polizeipräsidium München als konsequenter, notwendiger und richtungsweisender Schritt der Bayerischen Justizbehörden bei der Bekämpfung des Callcenterbetruges aufgefasst. Die immense kriminelle Energie, der hohe Organisations- und Planungsgrad der Täter und die oftmals horrenden Vermögensschäden bei den Tatopfern zeigen die Verwerflichkeit dieser besonderen Form der organisierten Kriminalität. Nicht zuletzt durch den erheblichen personal- und zeitintensiven Ermittlungsaufwand durch die Arbeitsgruppe Phänomene der Münchner Polizei konnten die Täter beweiskräftig überführt werden.

Basierend auf den bislang erzielten Ermittlungserfolgen hatte sich eine vierköpfige Expertengruppe des Polizeipräsidiums München unter Leitung von Polizeipräsident Andrä Ende Januar 2020 im Rahmen einer fünftägigen Dienstreise zu Gesprächen mit führenden türkischen Polizeivertretern in Izmir, Antalya und Ankara getroffen. Bei diesen Gesprächen wurden Absprachen und Vereinbarungen im Hinblick auf eine stete Verbesserung und Optimierung der bisherigen internationalen polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Callcenterbetruges besprochen.

Polizeipräsident Andrä hatte sich nach der Rückkehr von der Dienstreise aus der Türkei sehr zufrieden über den Verlauf der Gespräche und die getroffenen Vereinbarungen mit den türkischen Polizeibehörden geäußert.

Zeitgleich war es Anfang Februar 2020 zu zahlreichen Verhaftungen von Tatverdächtigen dieser Tätergruppierung in mehreren Bundesländern und in der Türkei gekommen.