Landshuter Allee: Stadtrat beschließt streckenbezogenes Fahrverbot mit Ausstiegsoption

Landshuter Allee: Stadtrat beschließt streckenbezogenes Fahrverbot mit Ausstiegsoption

Die Vollversammlung des Stadtrats hat heute die Einführung einer streckenbezogenen Durchfahrtsbeschränkung an der Landshuter Allee für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter in Ergänzung zur bestehenden Stufe 1 des zonalen Dieselfahrverbotes beschlossen. Damit entspricht er dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2024.

Sollte allerdings die im ersten Quartal 2025 vorliegende Auswertung des Verkehrsversuchs „Tempo 30“ und eine darauf aufbauende Immissionsprognose für die Jahre 2025 und 2026 sowie der ermittelte Jahresmittelwert 2024 zeigen, dass die Grenzwerte künftig auch ohne die jetzt beschlossene Verschärfung des Dieselfahrverbots unterschritten werden, muss diese nicht umgesetzt werden.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Mit der beschlossenen Verschärfung der bestehenden Dieselfahrverbote für eine Teilstrecke der Landshuter Allee entsprechen wir dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Es muss aber noch über drei wichtige Fragen Klarheit herrschen: Was bringt die Tempo 30-Maßnahme? Wie hoch ist der Jahresmittelwert 2024? Und wie lauten die Immissionsprognosen für 2025 und 2026? Ich will nur verhältnismäßige Maßnahmen umsetzen und finde deshalb die Ausstiegsoption sehr wichtig.“

Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Wir haben mit dem Beschluss des Stadtrats dem Gerichtsurteil Folge geleistet. Gleichzeitig müssen wir die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme im Blick haben. Ohne die genauen Ursachen bereits zu kennen, hat sich die lufthygienische Situation an der Landshuter Allee im Vergleich zur Urteilsverkündung im März 2024 positiv entwickelt. Wir müssen deshalb noch abwarten, welche Auswirkungen die Tempo 30-Maßnahme hat und wie letztendlich der Jahresmittelwert ausfällt. Gleichzeitig hat das Gericht gefordert, dass für die kommenden zwei Jahre die Prognosewerte deutlich unter dem Grenzwert liegen müssen. Dies ist maßgeblich für weitere Entscheidungen.“

Dem Stadtratsbeschluss über den Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans folgt nun vom 11. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025 die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden danach rechtlich und fachlich gewürdigt und dem Stadtrat – zusammen mit dem Jahresmittelwert 2024, der Auswertung des Verkehrsversuchs sowie den Immissionsprognosen für 2025 und 2026 – zur finalen Entscheidung und Inkraftsetzung voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2025 vorgelegt.