Lebensmittelsicherheit: Verzehr von Schokolade aus Adventskalendern kein Anlass zur Besorgnis

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte auch dieses Jahr Adventskalender. Im Sinne der risikoorientierten Probennahme legte das LGL diesmal besonderes Augenmerk auf die Kalender, in denen im Jahr 2015 Mineralöl-Gehalte (MOSH und MOAH) nachgewiesen wurden. Das Ergebnis: Der Verzehr von Adventskalenderschokolade gibt auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse keinen Anlass zur Besorgnis.

So tragen die MOSH- und MOAH-Gehalte, die in den 2016 untersuchten Schokoladen gefunden wurden, wie bereits im letzten Jahr unter Berücksichtigung der üblichen Verzehrmenge (ein Stück pro Tag an 24 Tagen im Jahr) nur zu einem sehr geringen Anteil zur Grundbelastung des Verbrauchers mit Mineralölbestandteilen bei. Lebensmittelrechtlich sind die festgestellten Gehalte nicht zu beanstanden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden grundsätzlich mitgeteilt, damit sie die Hersteller über die Ergebnisse informieren. So können diese aus vorbeugendem Verbraucherschutz und im Sinne des Minimierungsgebots für Mineralölkontaminationen auf die ermittelten Gehalte reagieren.

Da Adventskalender saisonale Produkte darstellen und für sich alleine keine umfassende Risikoabschätzung ermöglichen, erweitert das LGL außerdem seinen Untersuchungsradius auch auf andere Schokoladenerzeugnisse, die ganzjährig und in größeren Mengen verzehrt werden. Die Untersuchungsergebnisse sollen einen grundlegenden Beitrag für künftige Beurteilungen und Grenzwertfestlegungen durch nationale oder europäische Behörden liefern und werden den entsprechenden wissenschaftlichen EU-Institutionen übermittelt.