Letztes Hindernis für Abschaffung der Roaming-Gebühren beseitigt

Letztes Hindernis für Abschaffung der Roaming-Gebühren beseitigt

Die Abgeordneten haben in einer Abstimmung am Donnerstag einen Kompromiss zu Roaming-Großhandelspreisen angenommen und so den Weg für das Ende der Roaming-Gebühren freigemacht.

Die Abschaffung der Roamingaufschläge für Endkunden, vorgesehen für den 15. Juni 2017, wird es den Verbrauchern ermöglichen, im EU-Ausland zu den gleichen Kosten wie zuhause anzurufen, SMS zu verschicken oder Datenvolumen zum Surfen im Internet nutzen.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die europäischen Verbraucher“, sagte die Berichterstatterin Miapetra Kumpula-Natri (S&D, FI). „Wir können uns nun tatsächlich darüber freuen, dass es ab dem 15. Juni keine Roaming-Gebühren mehr gibt. Nutzer, die in Europa unterwegs sind, können ihre E-Mails lesen, navigieren, Fotos auf ihre Social-Media-Profile hochladen und nach Hause telefonieren oder texten ohne zusätzliche Kosten.“

Das Parlament hat mit dieser Abstimmung – über Roaming-Großhandelspreise – die letzte Hürde vor der Abschaffung der Roaming-Gebühren genommen. Die Abgeordneten haben einen vorab vereinbarten Kompromiss mit dem Rat angenommen, mit 549 Stimmen bei 27 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen.

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2015 einigten sich der Rat und das Europäische Parlament darauf, die Roamingentgelte im Mobilfunk in der EU zum 15. Juni 2017 abzuschaffen. An diesem Tag wird das „Roaming zu Inlandspreisen“ für alle EU-Bürger, die in der EU unterwegs sind, Wirklichkeit. In der entsprechenden Verordnung wurde jedoch nicht auf die Roaming-Großhandelspreise eingegangen, weil die Marktbedingungen noch eingehender geprüft werden mussten. Bei der Überprüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die nationalen Roamingvorleistungsmärkte nicht gut funktionierten. Deshalb hat sie im Juni 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, mit dem eine Obergrenze für Roamingvorleistungsentgelte eingeführt wurde, die die Telekommunikationsbetreiber einander ab dem 15. Juni 2017 für Sprachanrufe, Textnachrichten und die Datenübertragung in Rechnung stellen dürfen.

Am 31. Januar 2017 wurde zwischen Parlament und Rat eine Einigung darüber erzielt, die ursprünglich vorgeschlagenen Preisobergrenzen für das Datenroaming deutlich zu senken und den mit der Zeit fallenden Preisen je Einheit Rechnung zu tragen.

Niedrigere Obergrenzen für Datenübertragungen würden es den EU-Verbrauchern ermöglichen, auf zusätzliche Daten wie audiovisuelle Inhalte zuzugreifen, wenn sie von einem Land in ein anderes reisen. Dies könnte auch Märkte für kleine und virtuelle Telekom-Betreiber erschließen.