Lockdown: Parkregelungen und Verkehrsüberwachung

Lockdown: Parkregelungen und Verkehrsüberwachung

Im Zuge der Ausrufung des Katastrophenfalls und der Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern reduziert die Landeshauptstadt wie im Frühjahr wieder die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Ziel ist es, Berufsgruppen zu unterstützen, die eine besondere Verantwortung tragen. Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Das ist nicht als Freifahrtschein zum Falschparken zu verstehen. Wir wollen so gewährleisten, dass zum Beispiel medizinisches Fachpersonal ohne aufwändige Ausnahmegenehmigungen mit dem Auto zum Arbeitsort und wieder nach Hause fahren und dort parken kann. Außerdem wollen wir so ermöglichen, dass Notdienste und Menschen, die etwa Ältere mit Besorgungen unterstützen, keinen Strafzettel bekommen“.

Die Kommunale Verkehrsüberwachung beschränkt sich auf schwerwiegende Verstöße, vor allem zugeparkte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, auch unzulässig genutzte Behindertenparkplätze und etwa Gehwegparken mit starker Beeinträchtigung der Fußgänger. Verstöße in Parklizenzgebieten, an Parkautomaten oder etwa E-Ladesäulen werden bis auf Weiteres nicht verfolgt.