Maskenpflicht ab dem 27. April gilt ab dem siebten Lebensjahr

Maskenpflicht ab dem 27. April gilt ab dem siebten Lebensjahr

Huml: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr schon jetzt Mund-Nasen-Bedeckung tragen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die Menschen in Bayern dazu aufgerufen, wegen der Corona-Pandemie ab sofort insbesondere in Supermärkten sowie in U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Huml betonte am Dienstag in München: „Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt zwar erst ab nächster Woche. Aber es ist schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Dafür kann eine Alltagsmaske oder ein Schal vor Mund und Nase in bestimmten Situationen ein zusätzlicher Baustein sein. Allerdings sollte dennoch darauf geachtet werden, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“

Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem siebten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab dem kommenden Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die (wie zum Beispiel Supermärkte und Apotheken) bereits derzeit oder ab dem 27. April geöffnet haben dürfen.

Seit dem gestrigen Montag dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Ab dem 27. April 2020 folgen dann Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Außerdem dürfen ab dem kommenden Montag alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten.

Huml erläuterte: „Medizinische Schutzmasken sind weiterhin nur für Ärzte oder Pflegekräfte gedacht. Die Bayerische Staatsregierung arbeitet intensiv daran, noch mehr zertifizierte Schutzausrüstung zu besorgen. Außerdem treiben wir die Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten in Bayern in Kooperation mit den bayerischen Unternehmen weiter voran.“

Huml verwies zudem darauf, dass sich die Menschen in Bayern seit dem gestrigen Montag in der Öffentlichkeit auch mit einer nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten können. Das gilt für Sport und Bewegung an der frischen Luft, also zum Beispiel auch für Spaziergänge. Die Ministerin unterstrich: „Die Erleichterung ist vor allem für Alleinstehende gedacht, damit auch sie eine Kontaktperson treffen können. Ziel bleibt aber, Ansteckungen möglichst du vermeiden. Deshalb gebieten es die Vernunft und die Rücksichtnahme auf andere Menschen, möglichst wenige unterschiedliche Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen.“