Maskenpflicht in der Innenstadt gilt ab sofort von 9 bis 21 Uhr

Maskenpflicht in der Innenstadt

Aufgrund aktueller Rechtsprechung wird die zeitliche Geltungsdauer der Maskenpflicht in der Münchner Innenstadt angepasst. Ab heute, 10. März, gilt die Maskenpflicht auf den festgelegten Begegnungsflächen der Münchner Innenstadt täglich in der Zeit von 9 bis 21 Uhr.

Das dortige Alkoholkonsumverbot gilt unverändert ganztägig von 0 bis 24 Uhr. Mehr Informationen unter muenchen.de/corona.