
Die Landeshauptstadt München reagiert auf die stark gestiegene Zahl an Wohngeldanträgen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Antragsverfahrens. Zentrale Elemente sind die Einführung einer Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten im Bereich Wohngeld des Sozialreferats sowie der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz und eine Prozessoptimierung. Der Verwaltungs- und Personalausschuss des Stadtrats hat das Paket jetzt mit großer Mehrheit beschlossen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Es kann nicht sein, dass Menschen in dieser Stadt ewig warten müssen, bis ihr Antrag bearbeitet ist. Mit meiner Initiative für mehr Tempo beim Wohngeld setzen wir ein klares Signal: Volle Unterstützung für die Verwaltung, damit sie so für die Münchnerinnen und Münchner da sein kann, wie sie es zu Recht erwarten. Zugleich stellt sich aber die berechtigte Frage, warum der Gesetzgeber eine derart detaillierte Prüfung vorschreibt und die Kommunen damit überproportional belastet. Das ist Bürokratieaufbau, dem wir weitgehend schutzlos ausgeliefert sind.“
Hintergrund ist die Wohngeldreform des Bundes, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist und die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich erhöht hat. In der Folge ist das Arbeitsvolumen für das Sozialreferat stark angestiegen.
Um den Fachbereich Wohngeld personell zu stabilisieren, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Rückstände abzuarbeiten, wird eine bis Dezember 2027 befristete Arbeitsmarktzulage eingeführt. Tarifbeschäftigte im Fachbereich Wohngeld mit der Funktionsbezeichnung „Sachbearbeiter*in Wohngeld“ und „Sachbearbeiter*in Information“ erhalten ab dem ersten Mai 2025 und befristet bis zum 31.12.2027 eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von 150 Euro monatlich (bei Vollzeit).
Für das Jahr 2025 sind dafür Kosten in Höhe von 130.000 Euro veranschlagt, für die Jahre 2026 und 2027 jeweils rund 193.000 Euro. Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage sind Arbeitsmarktzulagen ein Instrument, das mit Augenmaß eingesetzt werden muss. Die Stadtverwaltung kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass der Erhalt des Fachpersonals in diesem sensiblen Bereich ohne eine finanzielle Anerkennung nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Der Fachbereich Wohngeld erfüllt eine wichtige sozialpolitische Funktion für Menschen mit geringem Einkommen in München. Eine zügige und verlässliche Bearbeitung der Anträge hat daher hohe Priorität. In diesem Zusammenhang ist auch eine Ausnahme vom derzeit geltenden Besetzungsstopp vorgesehen.
Zusätzlich wird das Verfahren zur Wohngeldbeantragung grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, die internen Abläufe deutlich zu verschlanken und weitgehend zu automatisieren. Das Personal- und Organisationsreferat der Landeshauptstadt München begleitet diesen Prozess mit seiner internen Organisationsberatung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur effizienten Bearbeitung der Anträge.