Mehrere Fälle des Androhens von Straftaten im Zusammenhang mit dem Amoklauf vom 22.07.2016

München, 27.07.2016. Am Samstag, 23.07.2016, veröffentlichte ein 48-jähriger Münchner aus Freimann auf seinem Facebook-Account wirre Verschwörungstheorien, bei denen er auch Straftaten androhte. Ein Zeuge meldete den Post an die Polizei.

Daraufhin wurde die Wohnung des 48-Jährigen durchsucht. In der Wohnung wurden keinerlei verbotene Gegenstände aufgefunden. Der Mann wurde wegen einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten angezeigt.

Bei den Ermittlungen ergaben sich auch keine Hinweise auf eine bevorstehende Straftat.

Der Münchner wurde nach der Anzeigenbearbeitung wieder entlassen.

Am Sonntag, 24.07.2016, gegen 17.20 Uhr, bemerkte ein Zeuge, dass in einem Gruppen-Chat einer Schulklasse ein Amoklauf angekündigt wurde. Er informierte die Polizei und wies auf einen 21-jährigen Münchner aus Fürstenried hin, der diese Nachricht verfasst habe.

Daraufhin wurde das Zimmer des Münchners in der elterlichen Wohnung durchsucht. Bei seiner Vernehmung gab er an, dass er mit der Meldung provozieren wollte. Die Ermittlungen ergaben auch hier keine Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr und die Vorbereitung einer Straftat.

Der 21-Jährige wurde wegen der Androhung von Straftaten angezeigt und danach wieder entlassen.

Am Montag, 25.07.2016, gegen 12.00 Uhr, kündigte ein 17-jähriger Münchner aus Bogenhausen gegenüber seinem Lehrer an, dass er eine Pistole in die Schule mitbringen wird.

Die Schule informierte die Polizei und daraufhin wurde das Zimmer des 17-Jährigen durchsucht. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf eine bevorstehende Straftat.

Der 17-Jährige wurde wegen der Androhung von Straftaten angezeigt und intensiv über sein Verhalten belehrt. Er gab an aus Spaß so gehandelt zu haben.

Am Dienstag, 26.07.2016, gegen 08.40 Uhr, postete ein 14-jähriger Münchner aus Pasing auf Facebook, dass er demnächst alle Bekannten in einem Schnellrestaurant einladen wird. Dieser Post hatte eine große inhaltliche Übereinstimmung mit dem Post des Attentäters vom 22.07.2016.

Nach polizeilichen Ermittlungen konnte der 14-Jährige an seiner Schule angetroffen und vernommen werden. Die Ermittlungen ergaben bislang keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Der Sachverhalt wird noch geprüft.

Die Münchner Polizei weist darauf hin, dass gegen alle Personen, die als sogenannte Trittbrettfahrer Straftaten androhen, die im Zusammenhang mit dem Amoklauf vom letzten Freitag stehen, mit aller Konsequenz vorgegangen wird und sie angezeigt werden. Die Kosten des Einsatzes werden ihnen in Rechnung gestellt.