Mit Alkohol aber ohne Mund-Nasen-Bedeckung – Ausnüchterung im Gewahrsam der Bundespolizei

Mit Alkohol aber ohne Mund-Nasen-Bedeckung - Ausnüchterung im Gewahrsam der Bundespolizei
Foto: Bundespolizei

Ein 35-Jähriger wurde am Montagnachmittag (4. Januar) im Ostbahnhof ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung, dafür mit reichlich Alkohol und nach erteiltem Platzverweis erneut angetroffen. Folge: mehrstündige Ausnüchterung im Gewahrsam der Bundespolizei, deren Beamte er zuvor auch noch beleidigt hatte.

Ein alkoholisierter 35-jähriger, Bier konsumierender Deutscher wurde von Beamten der Bundespolizei gegen 15:45 Uhr ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Münchner Ostbahnhof angetroffen. Da der in Sauerlach Wohnende sich gegenüber den Beamten uneinsichtig zeigte und zunehmend aggressiver wurde, wurde er zum Revier am Ostbahnhof mitgenommen. Dort förderte eine Datenabfrage ein gültiges Hausverbot für den Ostbahnhof zu Tage. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,84 Promille.

Nachdem der 35-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zunächst mit einem Platzverweis von der Dienststelle entlassen worden war, hielt er sich danach wieder im Ostbahnhof auf. Daraufhin wurde von den Beamten ein Unterbindungsgewahrsam ausgesprochen.

Auf der Dienststelle beleidigte der 35-Jährige die anwesenden Beamten. Nach der Ausnüchterung im Gewahrsam wurde der Sauerlacher am Morgen des 5. Januars auf freien Fuß entlassen. Gegen ihn wird wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung ermittelt. Zudem werden seine Personalien zur Ahndung des Verstoßes gegen die Infektionsschutzverordnung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.